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Ein Abgeordneter erkundigt sich bei der Regierung nach Verfassungsschutz-Mitarbeitern im Ausland und bekommt keine Antwort. Jetzt klärt das Bundesverfassungsgericht, wie weit das Fragerecht reicht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag zum Auskunftsanspruch von Bundestagsabgeordneten über den Verfassungsschutz verhandelt. Kläger ist der FDP-Innenexperte und Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle. Er verlangte im Dezember 2020 in einer parlamentarischen Anfrage erfolglos Auskunft über die Zahl der in den vorangegangenen fünf Jahren ins Ausland entsandten Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. (Az: 2 BvE 8/21)
Der Verfassungsschutz ist hauptsächlich im Inland tätig, für das Ausland ist dagegen der Bundesnachrichtendienst zuständig. Kuhle wollte daher zudem wissen, wie die damalige Bundesregierung die Auslandseinsätze der Verfassungsschützer begründete und bewertete.
Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft, weil diese Informationen den betroffenen Ländern Rückschlüsse über Fähigkeiten und Schwerpunkte der Auslandstätigkeit des Verfassungsschutzes ermöglichten.
Demgegenüber verwies Kuhle auf den hohen Stellenwert der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste. In einem auf seiner Homepage veröffentlichten Video argumentierte damals FDP-Politiker, dass Bundestagsabgeordnete über die Zahlen Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über die Aufgaben oder den Haushalt des Verfassungsschutzes abstimmten.
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht dauerte am Nachmittag noch an. Ein Termin für die Urteilsverkündung stand noch nicht fest. Einen Eilantrag Kuhles hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar abgewiesen. (afp/dpa/dl)