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„Königreich Deutschland“: Verfassungsschutz Sachsen warnt

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Der sächsische Verfassungsschutz hat Kommunen und Bürger vor Immobilienkäufen durch die Reichsbürgergruppe „Königreich Deutschland“ gewarnt. Die verfassungsfeindliche Gruppe wolle ihre Aktivitäten in dem Bundesland ausbauen und plane, „Gemeinwohldörfer“ zu errichten, teilte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) am Freitag in Dresden mit. Dafür suche der selbsternannte „König von Deutschland“, Peter Fitzek, geeignete Immobilien in Sachsen.

Der Behörde seien bereits konkrete Immobilienkäufe bekannt geworden. „Das ‚Königreich Deutschland‘ sucht für seine extremistischen Aktivitäten speziell Grundstücke ab einer Größe von fünf Hektar mit Wald und Freiflächen für Landwirtschaft sowie Wasserzuläufen“, erklärte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian. Weil die Gruppe diese Grundstücke meistens von Privateigentümern kaufe, richte sich die Warnung auch an diese. Das „Königreich Deutschland“ schalte Strohmänner ein und verschleiere somit die wahren Käufer.

„In den ‚Gemeinwohldörfern‘ soll den Mitgliedern des ‚Königreichs‘ perspektivisch eine weitgehende Selbstversorgung abseits des nach ihrer Lesart ‚destruktiven Systems der Bundesrepublik Deutschland‘ ermöglicht werden“, erklärte Christian. Mithilfe dieser neu errichteten „Gemeinwohldörfer“ solle das „Staatsgebiet“ des sogenannten „Königreichs“ erweitert werden. Neben einer Anwerbung neuer Interessenten bestehe die Gefahr, dass sich „weitere extremistische, sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften herausbilden“.

Im April 2021 hatte das „Königreich Deutschland“ in einer Dresdner Bäckereifiliale eine Reichsbürgerbank einrichten wollen. Fitzek sei zur Erreichung seiner Ziele auf die Ersparnisse seiner „Bewohner“ zwingend angewiesen, führte Christian weiter aus. Bürgern, die in diese Parallelstrukturen investierten, drohe der Verlust ihrer Ersparnisse. 2021 habe der Verfassungsschutz in Sachsen rund 850 Reichsbürger und Selbstverwalter mehr registriert als 2020.

Fitzek hatte 2012 bereits ein eigenes „Königreich“ ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Da er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Sowohl die Reichsbürgerbewegung als auch sogenannte Selbstverwalter wie Fitzeks „Königreich“ werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Das „Königreich Deutschland“ sieht sich nach eigenem Bekunden als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. (afp/dl)



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