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Sachsens Justizministerium wehrt sich gegen die geplante Rückkehr des Richters Jens Maier (AfD) in den Justizdienst. Justizministerin Katja Meier (Grüne) stellte einen Antrag auf Versetzung des früheren Bundestagsmitglieds in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Führung von Amtsgeschäften, wie das Ministerium am Samstagmorgen mitteilte. Der 60-jährige Maier wird vom Sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, über die Wiederaufnahme seines Richteramts hatte es zuletzt heftigen Streit gegeben.
Laut Sächsischem Ministerium soll Maier nun ab dem 14. März dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen werden – damit werde sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Zugleich stellt das Ministerium demnach beim Richterdienstgericht den Antrag, Maier zur „Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ unmittelbar die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er demnach in den Ruhestand versetzt werden.
Justizministerin Meier begründete ihr Vorgehen mit „Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten“ – sie dienten dem Schutz der Rechtspflege. „Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend“, erklärte Meier.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt worden war, stellte er nach Angaben des Justizministeriums „fristgerecht“ einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das sei geltendes Recht „und daran müssen wir uns halten“, erklärte Justizministerin Meier. „Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos.“
Heftige Kritik an der möglichen Wiederaufnahme des Richteramts hatte es in den vergangenen Tagen unter anderem vom Deutschen Richterbund (DRB) gegeben. Im Fall Maier müssten „alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft“ werden, hieß es. „Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde“, warnte der DRB. Auch der Zentralrat der Juden hatte an die zuständigen Behörden in Sachsen appelliert, alle Möglichkeiten zu prüfen, eine Rückkehr ins Richteramt zu verhindern. (afp/red)