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Die neuesten Entwicklungen im Überblick rund um die Corona-Maßnahmen, -Politik und -Impfung.
+++ Newsticker +++
13:40 Uhr: Tschechien kippt beschlossene Impfpflicht für Senioren und Pfleger
Tschechien rudert bei der beschlossenen Impfpflicht zurück. Der Ministerpräsident Petr Fiala kündigte an, es werde keine Impfpflicht unter seiner Regierung geben. Damit macht er die von der Vorgängerregierung getroffene Entscheidung rückgängig.
Die Verordnung sollte eigentlich im März in Kraft treten und für alle Menschen über 60 Jahre sowie bestimmte Berufsgruppen gelten. Dies hatte die tschechische Regierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Andrej Babis als eine ihrer letzten Amtshandlungen in Prag durchgesetzt. Zu den betroffenen Berufen gehören unter anderem das Gesundheitspersonal, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.
Gesundheitsminister Vlastimil Válek schrieb auf Twitter, er halte die Corona-Impfpflicht von Anfang an für Unsinn. Obgleich er die Impfung für die „wirksamste Maßnahme“ gegen Covid-19 hält, „werden wir niemanden dazu zwingen“.
Am Dienstag waren, den Angaben der EU-Gesundheitsbehörde ECDC zufolge, rund 63 Prozent der Bevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Bei den über 60-Jährigen sind das mehr als 80 Prozent. Etwa 76 Prozent der Feuerwehrleute sind geimpft, beim Militär etwa 85 Prozent. Über 80 Prozent des medizinischen Personals sind geimpft.
6:50 Uhr: Irland hebt Großteil der Corona-Beschränkungen wieder auf
Irland wird bereits am Samstag den größten Teil seiner im vergangenen Monat eingeführten strikten Beschränkungen wieder aufheben. Die Gesundheitslage habe sich deutlich verbessert, sagte Regierungschef Micheal Martin am Freitag zur Begründung. Die Zahl der Neuinfektionen sinke und auch die anderen Kennzahlen, auf die sich die Entscheidungen seiner Regierung stützten, gingen in die „richtige Richtung“: „Wir haben den Omikron-Sturm überstanden.“
Ab Samstagmorgen um 06.00 Uhr wird demnach für den Besuch von Pubs, Restaurants, Nachtclubs und anderen Freizeiteinrichtungen kein Nachweis einer Impfung oder Genesung mehr verlangt. Kneipen, Bars und Restaurants müssen nicht mehr am frühen Abend schließen, und auch die Abstandsregeln werden aufgehoben.
Die Besucherzahl von Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich wird nicht mehr beschränkt, private Treffen zu Hause sind nun uneingeschränkt wieder möglich. Ab Montag können Arbeitnehmer zudem schrittweise an ihren regulären Arbeitsplatz zurückkehren.
Allerdings solle die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in den Geschäften bis mindestens Ende Februar weiter gelten, und auch die derzeitigen Bestimmungen für internationale Reisen sollten vorerst unverändert bleiben, sagte Martin in seiner Fernsehansprache weiter.
6:40 Uhr: Lauterbach: Vierte Dosis im Falle einer Impfpflicht nicht zwingend notwendig
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet nicht damit, dass im Falle einer Impfpflicht-Einführung nach einer Dreifachimpfung noch eine vierte Dosis zwingend notwendig sein wird.
„Wer heute oder künftig über drei Impfungen mit mRNA-Impfstoffen oder einem ähnlich wirksamen Impfstoff verfügt, verfügt über eine gute Grundimmunisierung“, sagte Lauterbach der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). „Die heutige Dreifachimpfung würde somit jeder Impfpflicht Genüge tun.“
Lauterbach betonte, es werde einzig und allein an einer „Pflicht zum Nachweis einer Impfung“ gearbeitet. „Kein Arzt soll dazu verpflichtet werden, Menschen von einer Impfung zu überzeugen oder sie dazu zu drängen. Denn es wird keinen Impfzwang geben“, sagte Lauterbach mit Blick auf eine Reaktion der Kassenärzte, die die Durchsetzung einer staatlich verhängten Impfpflicht in den Praxen strikt abgelehnt hatten.
+++ 22. Januar +++
18:40 Uhr: FDP will in NRW 2G im Handel und 2G-plus in Gaststätten beenden
Die FDP in NRW macht sich für deutliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen stark. „Aus meiner Sicht können wir auf 2G-plus in der Gastronomie verzichten. Auch die 2G-Regel im Handel ist meines Erachtens nicht mehr haltbar“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und FDP-Landeschef Joachim Stamp dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstagausgabe).
Stamp stellte auch die Beschränkung in Fußballstadien auf 750 Zuschauer infrage. Wenn man im Fernsehen sehe, „dass die alle auf der gleichen Tribüne beieinandersitzen, kann das niemand nachvollziehen“, so der Liberale. „Zwischen 50.000 und 750 Zuschauern beim 1. FC Köln liegt eine große Bandbreite.“ Einzelne Auflagen seien „gut gemeint“ gewesen, hätten sich aber „als widersprüchlich erwiesen“. Die Landesregierung werde Anfang nächster Woche über mögliche Lockerungen entscheiden.
14:15 Uhr: Ab Sonntag: 19 weitere Länder als „Hochrisikogebiet“
Das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt 19 weitere Länder zum Corona-„Hochrisikogebiet“. In Europa sind dies der Kosovo und Rumänien. Darüber hinaus sind auch Algerien, Bhutan, Brasilien, Chile, Ecuador, Indien, Japan, Kasachstan, die Malediven, Marokko, die Republik Moldau, die Mongolei, Nepal, Paraguay, Saudi-Arabien, Tunesien und Usbekistan wieder in der zweithöchsten Kategorie.
Die Änderung wird am Sonntag um 0 Uhr wirksam, teilte das RKI mit. Die allerhöchste Kategorie mit den schärfsten Einschränkungen, die sogenannten „Virusvariantengebiete“, bleibt weiter unbesetzt.
10:20 Uhr: Jeder Zweite „geboostert“
Ab diesem Freitag wird voraussichtlich jeder zweite Bundesbürger „geboostert“ sein. Laut Daten vom Donnerstag liegt die Erstimpfquote unverändert zum Vortag bei 75,3 Prozent, 73,2 Prozent haben die neuerdings „Grundimmunisierung“ genannte zweite Spitze (Vortag: 73,1 Prozent), 49,6 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung (Vortag: 48,9 Prozent). Bei den 5- bis 11-Jährigen haben 15,3 Prozent wenigstens eine Impfung und 6,5 Prozent eine zweite Spritze.
Bei den 12- bis 17-Jährigen sind 62,6 Prozent mindestens zweimal geimpft, 57,4 Prozent haben eine zweite Impfung, und 16,1 Prozent eine „Booster“-Impfung. Unter den besonders gefährdeten Über-60-Jährigen sind 88,5 Prozent mindestens einmal gegen Corona geimpft, 87,9 Prozent haben die „Grundimmunisierung“, 71,7 Prozent den „Booster“.
9:50 Uhr: Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug
In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Dass ungeimpfte Studierende durch das „Einfrieren der Alarmstufe II“ in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei „voraussichtlich rechtswidrig“, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag. Geklagt hatte ein nicht geimpfter Student.
Das Land hatte entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis zum Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen auch beim medizinischen Personal komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.
Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz solche Zugangsbeschränkungen vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. „Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen“ könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.
Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar.
Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig sind. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.
7:55 Uhr: Frankreich führt am Montag Corona-Impfpass ein
In Frankreich gilt von Montag an für Menschen über 16 Jahren der Impfpass. Dies stehe allerdings unter Vorbehalt der Entscheidung des Staatsrates, sagte Premierminister Jean Castex am Donnerstag in Paris.
Damit werden weite Bereiche des öffentlichen Lebens nur Geimpften und Genesenen zugänglich. Die Opposition hatte den Staatsrat angerufen, weil sie den der deutschen 2G-Regel entsprechenden Impfpass für einen Eingriff in die Privatsphäre hält.
Zugleich will die Regierung die Auflagen allmählich lockern. Die Maskenpflicht im Freien solle ab 2. Februar nicht mehr gelten, sagte Castex. Auch die Pflicht zu drei Tagen Homeoffice in der Woche entfalle. Es sei aber weiterhin empfohlen, nach Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten. Vom 16. Februar an sollen Diskos wieder öffnen dürfen. Konzertveranstalter dürfen wieder Stehplätze anbieten.
Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren können sich von Montag an die Booster-Impfung geben lassen. Diese werde aber – im Unterschied zu Erwachsenen – nicht verpflichtend, um den Status „geimpft“ zu bekommen.
+++ 20. Januar +++
18:45 Uhr: Datenschutz: Polizei nutzt Corona-Kontakterfassungsdaten für Ermittlungen
Staatsanwaltschaften und Polizei haben einem Bericht zufolge seit 2020 in mehr als 100 Ermittlungsverfahren bundesweit auf persönliche Daten aus der Corona-Kontakterfassung zurückgegriffen.
Das geht aus einer Umfrage des ZDF-Nachrichtenportals „heute.de“ unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten verwendet, obwohl dem Bericht zufolge das Infektionsschutzgesetz dies zu dem Zeitpunkt nicht zuließ.
Die Staatsanwaltschaft Mainz wertete zum Beispiel die Daten von 21 Personen aus der Luca-App aus, um Zeugen eines Treppensturzes in einer Gaststätte zu finden. Im Sommer 2021 prüfte die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz die Papierliste eines Gastwirts, um einem Dieb auf die Spur zu kommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dem ZDF mit, die Polizei habe im Juli 2021 die Gästeliste einer Veranstaltung wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ausgewertet.
Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierte dem Bericht zufolge Regelungen, nach denen in den meisten Bundesländern die Corona-Warn-App des Bundes nicht als Alternative zur Luca-App erlaubt sei: „Mit dem Check-In der Corona-Warn-App steht eine Lösung bereit, bei der aufgrund des dezentralen Ansatzes eine unerlaubte Datenabfrage nicht möglich ist.“
Patrick Hennig, Geschäftsführer des Betreibers der Luca-App – der Firma culture4life – sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Großteil der Ermittlungen jedoch nicht auf die App zurückzuführen sei, sondern etwa auf Kontakterfassung in Papierform.
7:50 Uhr: Tennisstar Djokovic investiert in Corona-Forschung
Der impfkritische serbische Tennisstar Novak Djokovic ist Mitbegründer und Mehrheitsaktionär eines dänischen Biotech-Unternehmens, das eine medizinische Behandlung gegen Covid-19 entwickeln will.
Die Firma sei im Juni 2020 gegründet worden, sagte der Chef des Unternehmens QuantBioRes, Ivan Loncarevic, der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Laut dem dänischen Unternehmensregister halten Djokovic und seine Frau Jelena 80 Prozent der Anteile an dem Unternehmen.
QuantBioRes beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in Dänemark, Slowenien, Australien und Großbritannien. „Unser Ziel ist es, eine neue Technologie zur Bekämpfung von Viren und resistenten Bakterien zu entwickeln“, sagte Loncarevic.
Wenn dies mit dem Coronavirus gelinge, „werden wir es auch mit allen anderen Viren schaffen“. Djokovics Sprecher wollte sich auf Anfrage nicht zu der Beteiligung an dem Unternehmen äußern.
Djokovic hatte international für Aufsehen gesorgt, als ihm wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises die Einreise nach Australien verweigert wurde. Der Serbe berief sich auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung, die von den australischen Behörden jedoch nicht anerkannt wurde. Nach einem Rechtsstreit wurde sein Visum endgültig annulliert.
7:15 Uhr: Saar-Ministerpräsident: RKI muss neuen Genesenen-Status erklären
Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) fordert eine Erklärung des Robert-Koch-Instituts zur Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate. „Es reicht nicht, eine Regeländerung auf seine Website zu schreiben, wie das gerade geschah“, sagte er der „Welt“ (Donnerstagausgabe). „Dass in der Schweiz der Genesenen-Status zwölf Monate gilt, hierzulande aber nur drei, das muss man den Menschen erklären.“
In jedem Fall brauche es Übergangsfristen, damit die Bürger reagieren könnten. Der Ministerpräsident warnt auch vor dem drohendem Scheitern einer Impfpflicht. „Die Impfpflicht hilft uns, mit einer hohen Impfquote im Herbst nicht mehr auf weitgehende Beschränkungen setzen zu müssen.“
Die Zeit dränge aber. „Die Bundesregierung muss ein Gesetz vorlegen und alle Fragen klären. Es ist wirklich schlimm, dass schon am Beginn der Legislaturperiode keine Kanzlermehrheit für so eine bedeutende gesellschaftspolitische Maßnahme besteht. Das hat staatskrisenhafte Auswirkungen.“
+++ 19. Januar +++
17:30 Uhr: Bayerns Gesundheitsminister verlangt Klarheit zur vierten Impfung
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung aufgefordert, bald zu klären, wann eine vierte Impfung gegen Corona kommt. „Klar ist: Wir müssen uns auf jeden Fall frühzeitig auf eine mögliche vierte Impfung vorbereiten, wir brauchen Planungssicherheit“, sagte er dem Nachrichtenportal ntv.de.
„Denn Voraussetzungen für die vierte Impfung sind unter anderem genug Impfstoff, entsprechende wissenschaftliche Empfehlungen sowie eine flächendeckende Impfinfrastruktur.“
Der Bund habe bereits die weitere hälftige Finanzierung der Impfzentren zugesagt, „was ich sehr begrüße“, so Holetschek. „Ich fordere den Bund auf, hier auch rasch auf wissenschaftlicher Ebene Klarheit zu schaffen, wann eine vierte Impfung den größtmöglichen Schutz bietet.“
Die Daten aus Israel seien wohl diesbezüglich leider noch nicht so aussagekräftig. „Ich hoffe, dass bald bessere Daten vorliegen, gerade im Hinblick auf die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, deren Booster-Impfungen teils schon länger zurückliegen. Für sie brauchen wir rasch Klarheit.“
15:30 Uhr: Lauterbach will Ärzte und Pfleger bei PCR-Tests priorisieren
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, die Testlabore in Zukunft zu verpflichten, PCR-Tests von Angestellten des medizinischen Sektors bevorzugt auszuwerten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über den die „Bild“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
Zur „Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheits- und Pflegewesens“ sei „eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen“ notwendig, zitiert das Blatt aus dem Entwurf.
Auch die „Akkreditierten Labore in der Medizin“ (ALM) fordern eine Priorisierung der PCR-Auswertung, nachdem in der vergangenen Woche mit 1,96 Millionen Tests ein Höchstwert in der Pandemie erreicht worden war
14:15 Uhr: Hausärzte fordern Umdenken bei PCR-Teststrategie
Mit Blick auf knapper werdende PCR-Testkapazitäten sprechen sich die Hausärzte für ein Umdenken bei der Teststrategie aus. „Ich denke, man muss die Teststrategie insgesamt ein bisschen überdenken, dass man die PCR-Tests dann anwendet, wenn sie Konsequenzen haben und medizinisch sinnvoll sind“, sagte Hausärzteverband-Chef Ulrich Weigeldt im RBB-Inforadio. Das sei beispielsweise bei Beschäftigten in der sogenannten kritischen Infrastruktur der Fall, weil sie viel mit anderen Menschen zu tun hätten, die sie nicht anstecken sollen.
Wenig sinnvoll hingegen, so Weigeldt, sei der Einsatz von PCR-Tests zu rein bürokratischen oder statistischen Zwecken. „Wenn junge Leute typische Symptome haben […], einen Schnelltest positiv haben, dann frage ich mich, wozu sollten die noch einen PCR-Test machen, der bringt keine neuen Erkenntnisse.“
Entsprechend müsse auch ein Schnelltest ausreichen, um den Genesenen-Status zu erlangen, so Weigeldt. Wer krank sei, solle zu Hause bleiben. „Wenn man sich dann anguckt, welche Schlangen vor Testzentren stehen oder gestanden haben, dann kann man sich auch vorstellen, dass alleine das schon aus epidemiologischer und immunologischer Sicht keine besonders gute Aktion ist.“
8:35 Uhr: Impfnachweis angepasst: Zweitimpfung bei Johnson & Johnson nötig
Die digitalen Impfnachweise sollen in Deutschland bis Anfang Februar an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte.
Im Zuge dessen soll in Deutschland demnach auch eine Änderung beim Vakzin von Johnson&Johnson umgesetzt werden. Als geimpft mit „vollständigem Grundschutz“ gilt man in Deutschland künftig erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt.
Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen. Der „vollständige Grundschutz“ ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher. Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden.
7:50 Uhr: Britische Unternehmen verschärfen Umgang mit ungeimpften Angestellten
Mehr und mehr britische Unternehmen verschärfen ihren Umgang mit Angestellten, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen. Die Supermarktkette Morrisons, der Online-Händler Ocado, der Bekleidungshändler Next und der britische Zweig des schwedischen Einrichtungsriesen Ikea kürzten zuletzt die Lohnfortzahlung für nicht geimpfte Mitarbeiter.
Ikea bietet geimpften und ungeimpften Mitarbeitern, bei denen besondere Umstände wie eine Schwangerschaft vorliegen, die volle Lohnfortzahlung an, wenn sie wegen eines Corona-Kontaktes in Quarantäne müssen, wie das Unternehmen erklärte. Ungeimpfte Angestellte ohne einen solchen Ausnahmefall erhalten hingegen nur das gesetzliche Minimum – umgerechnet rund 115 Euro pro Woche.
Next, Ocado und Morrisons bestätigten jeweils, dass sie ähnliche Regelungen eingeführt haben. Ohne „guten Grund“ ungeimpfte Angestellte erhalten demnach das übliche „Krankengeld“, wenn sie sich mit Corona infizieren, nicht aber, wenn sie infolge eines Kontakts zu einem Infizierten in Quarantäne müssen. Dann gibt es das gesetzliche Minimum.
6:45 Uhr: RKI registriert mehr als 100.000 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland hat die Marke von 100.000 am Tag überstiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden am Mittwochmorgen mit 112.323 an. Am Vortag hatte der Wert noch bei 74.405 gelegen, vor einer Woche waren es 80.430. Es handelte sich um einen neuen Tageshöchstwert.
Wie das RKI am Mittwoch weiter mitteilte, stieg die Sieben-Tage-Inzidenz auf 584,4. Am Dienstag hatte der Wert noch bei 553,2 gelegen, vor einer Woche waren es noch 407,5. Der Inzidenz beziffert die Zahl der neuen Ansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen. Es war bereits der sechste Tag in Folge mit einem neuen Rekordwert. (dts/afp/dpa/red)