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AfD-Fraktion klagt gegen verschärfte Corona-Regeln im Bundestag

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Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen im Bundestag. Die am Mittwoch in Karlsruhe eingereichte Klage beziehe sich auf die Allgemeinverfügung des Bundestagspräsidiums, die eine 2G-Plus-Regel im Plenarsaal festschreibt, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Fraktionskreisen. Die Fraktion wolle mit der Klage die Corona-Vorschriften per einstweiliger Verfügung aufheben lassen.

Für die Neuregelung hatten vergangene Woche bei der Abstimmung im Plenum alle Fraktionen außer der AfD votiert. Die AfD protestierte im Anschluss mit einer kurzen Plakataktion gegen die Entscheidung.

Die Abgeordneten dürfen den Plenarsaal nunmehr nur noch betreten, wenn sie doppelt geimpft – beziehungsweise genesen – sind und zusätzlich ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können. Ausgenommen von der Test-Vorgabe sind diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.

Parlamentarier, die diese 2G-Plus-Regeln nicht erfüllen, können die Plenarsitzungen wie bislang nur von der Besuchertribüne verfolgen. Dafür müssen sie künftig allerdings ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Selbsttests werden dabei nicht akzeptiert.

In den vergangenen Monaten hatten wegen dieser Vorschriften mehrere AfD-Abgeordnete die Sitzungen nur von der Tribüne aus verfolgen können.

Weitere Klagen

Darüber hinaus will die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht die Teilnahme von ungeimpften Abgeordneten an der Holocaust-Gedenkstunde des Bundestages durchsetzen. Über eine entsprechende Klageschrift berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).

Bei der Gedenkstunde des Bundestags zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 77 Jahren in der kommenden Woche sind nur geimpfte und genesene Abgeordnete zugelassen.

Da die Tribünen für Ehrengäste reserviert sind, können Mitglieder des Bundestags, die den 2G-plus-Status nicht erfüllen, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Vor dem Bundesverfassungsgericht will die AfD-Fraktion deshalb per Organstreitverfahren eine einstweilige Anordnung erwirken, wonach auch nicht vollständig geimpfte Abgeordnete teilnehmen dürfen.

Die AfD sieht die Regelungen laut Klageschrift als „eine ganze Reihe von parlamentarischen Diskriminierungen“ an. Mindestens 42 Abgeordnete, und damit die Mehrheit der 80-köpfigen Fraktion, seien ungeimpft. 28 Abgeordnete hätten auch keinen Genesenenstatus.

Fraktionschef Chrupalla verlor Genesenenstatus

Fraktionschef Chrupalla, der im Herbst eine Corona-Erkrankung durchstand, hat nach der Verkürzung der Frist seinen Genesenenstatus wieder eingebüßt. „Mit bloßer Willkür treiben einzelne Regierungspolitiker aktiv einen Keil in unsere Gesellschaft“, sagte Chrupalla dem RND.

Auch hier kündigte er rechtliche Schritte an: „Ein entsprechendes Verfahren gegen die nachträgliche Aberkennung des Genesenenstatus haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht.“

Klagen gegen Corona-Haushalt gescheitert

Unterdessen hat der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof Klagen der AFD-Landtagsfraktion gegen den Corona-Nachtragshaushalt des Landes als unzulässig abgelehnt.

Zur Begründung erklärte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart unter anderem, die Ausführung, die Pandemie sei keine Naturkatastrophe, die eine weitere Kreditaufnahme möglich mache, verkenne, dass die Weltgesundheitsorganisation eine weltweite Pandemie festgestellt habe. Auch sei nicht hinreichend belegt, dass das Land die bewilligten Mittel zur Finanzierung „anderer, coronafremder Ziele herangezogen hat“.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, es fehle der AfD-Fraktion als Teil des Landtags, der den Nachtragshaushalt selbst beschlossen hatte, die Antragsbefugnis. Sie habe sich allein gegen die Gesetzesvorlage der Regierung gerichtet, welche die Landtagsmehrheit jedoch hätte verändern können.

Die Finanzierung der Corona-Maßnahmen durch neue Schulden im Jahr 2021 war auch vom Landesrechnungshof kritisiert worden. Die Landtagsfraktion der FDP reichte zuletzt ebenfalls Klage dagegen ein.

Die Liberalen werfen der Landesregierung vor, die Schuldenbremse ein weiteres Mal ausgesetzt zu haben, obwohl die angesichts eines Haushaltsüberschusses im Jahr 2020 nicht notwendig gewesen wäre. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus. (afp/dts/red)



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