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Der Bundesvorstand der AfD setzt im saarländischen Landesverband erneut einen Notvorstand ein. Den Beschluss des Bundesschiedsgerichts begründete die Partei mit der Einreichung einer Landesliste für die Landtagswahl am 27. März, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Legitimation des amtierenden Vorstands sei „umstritten“. Dieser Streit könne „nicht innerhalb der Frist für die Einreichung der Vorschlagsliste geklärt werden“.
Grund für den Streit sei die Wahl des Landesvorstands auf einem Landesparteitag im Oktober 2020. Das Landgericht Saarbrücken erklärte die Wahl im Oktober für unrechtmäßig. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sei die Wirksamkeit der Vorstandswahl unsicher. Um an der Landtagswahl teilnehmen zu können, sei die Partei auf einen „handlungsfähigen Landesvorstand“ angewiesen.
Notvorsitzender des Landesverbands soll der bereits amtierende Landesvorsitzende Christian Wirth werden. Dieser bleibe bis zur Neuwahl eines Landeschefs im Amt. Als Stellvertreter setzte die AfD den rheinland-pfälzischen Vizefraktionsvorsitzenden Joachim Paul und den amtierenden saarländischen Vizevorsitzenden Christoph Schaufert ein.
Die Landesliste müsse spätestens bis zum 20. Januar um 18.00 Uhr von mindestens drei Vorstandsmitgliedern unterschrieben und eingereicht werden, damit die AfD bei der Landtagswahl wählbar sei.
Bereits 2020 hatte die Partei den saarländischen Landesvorstand des Amts enthoben. Die Partei begründete das mit „schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei“. Vor dieser Entscheidung war Josef Dörr Landesvorsitzender, um den es in der Vergangenheit Querelen gegeben hatte. So wollte der Bundesverband im März 2016 den gesamten Landesverband auflösen, weil er angeblich Verbindungen zu Rechtsextremen pflegte. Doch der Verband wehrte sich erfolgreich gegen die Auflösung. (afp/dl)