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„Unverhältnismäßig“ – Journalisten sehen Telegram-Blockade kritisch

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Innenministerin Faeser will sich nicht damit abgeben, dass der Messengerdienst Telegram Löschanfragen aus Deutschland ignoriert. Doch die von ihr geplanten Maßnahmen rufen Kritiker auf den Plan.

Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeschlagenen Sanktionen gegen den Messenger-Dienst Telegram stoßen bei Medienvertretern und Bürgerrechtlern auf Kritik.

Der Moskau-Korrespondent der ARD, Demian von Osten, verwies am Donnerstag auf Twitter darauf, dass sein Team ohne Telegram mit Oppositionellen in Belarus wegen der Kontrolle durch den Geheimdienst überhaupt nicht kommunizieren könne.

Die Korrespondentin Natalie Amiri schrieb auf Twitter: „In Demokratien sind Messengerdienste wie #Telegram eine Schwächung fürs System, in totalitären Regimen oft der einzige Weg der einigermaßen freien Kommunikation der Zivilbevölkerung.“

Faeser hatte angekündigt, Apple und Google die App aus ihrem Angebot zu verbannen. Sie wolle die beiden Firmen an ihre „gesellschaftliche Verantwortung“ erinnern, sagte die Ministerin. Zuvor hatte sie in einem Interview damit gedroht, Telegram „abzuschalten“, ohne allerdings auf technische oder rechtliche Details einzugehen.

Meinungsfreiheit behindert?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erklärte am Donnerstag, ein Verbot von Telegram in den App-Stores behindere die Meinungsfreiheit. Ein solcher Schritt wäre auch unverhältnismäßig, sagte Joschka Selinger, Verfahrenskoordinator im rechtlichen Team der GFF.

Eine Blockade stelle keine Lösung dar, zumal Nutzer eines Android-Smartphones die App direkt bei Telegram herunterladen könnten. „Die Kollateralschäden sind auch viel zu weitreichend, weil Aktivitäten behindert werden, die völlig legitim sind.“

Apple wollte nicht Stellung nehmen. Eine Google-Sprecherin erklärte, generell äußere sich Google nicht zu einzelnen Apps. „Wenn wir jedoch über eine App informiert werden, die möglicherweise gegen unsere Google Play-Richtlinien verstößt oder wir eine behördliche Löschungsanfrage erhalten, prüfen wir sie und ergreifen gegebenenfalls Maßnahmen, zu denen auch die Sperrung der App gehören kann.“ Mit dem Bundesinnenministerium sei Google im Austausch. (dpa/red)



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