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Habeck: Kapitel Corona-Boni wird bald abgeschlossen

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Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit Corona-Boni gegen den Bundesvorstand der Grünen.

Von den staatsanwaltlichen Ermittlungen zu Bonuszahlungen an ihn und andere Mitglieder des Bundesvorstandes erwartet der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck keine neuen Erkenntnisse.

„Die Corona-Boni sind längst zurückgezahlt“, sagte der Bundeswirtschaftsminister am Donnerstag in München. „Ansonsten wird das jetzt noch einmal staatsanwaltlich ermittelt und aufgeklärt. Und dann, denke ich, wird das Kapitel auch endgültig abgeschlossen.“ Die Mitglieder des Parteivorstandes kooperierten vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen. „Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung eines „Corona-Bonus“ durch die Mitglieder des Bundesvorstandes an sich selbst“, teilte die Behörde mit. Zum Grünen-Vorstand gehören neben den Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck auch Michael Kellner, Jamila Schaefer, Ricarda Lang und Marc Urbatsch. Beim Parteitag Ende kommender Woche wird ein neuer Vorstand gewählt.

Corona-Bonus bekamen alle Mitarbeiter

Ein Grünen-Sprecher sagte am Mittwochabend: „Es geht dabei um die Mitwirkung der Mitglieder des Bundesvorstandes an Beschlüssen zur Auszahlung von sogenannten „Corona-Boni“, die – wie bereits bekannt – 2020 an alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle und zugleich an den Bundesvorstand gezahlt worden waren.“

Den Corona-Bonus von 1.500 Euro pro Person bekamen alle Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle im vergangenen Winter. Er sollte die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden waren.

Parteiinterne Rechnungsprüfer hatten die Zahlungen an den Vorstand bereits beanstandet. Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvorstands gezahlt, was laut den Rechnungsprüfern aber nicht durch die parteiinternen Regelungen gedeckt war.

Die Staatsanwaltschaft erklärte: „Die Annahme eines Anfangsverdachts erfordert lediglich, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Möglichkeit der Begehung einer Straftat besteht.“ Die Staatsanwaltschaft sei in diesem Fall zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. (dpa/red)



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