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Ärzte, Betreuer, Beamte, aber auch Reinigungskräfte – sie alle eint in diesen Tagen die Sorge um ihre Arbeit ab dem 16. März 2022, sofern sie nicht gegen COVID-19 geimpft sind und im Gesundheitswesen arbeiten. Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Einführung der einrichtungsbezogenen COVID-Impfpflicht beschlossen. Eine allgemeine Impfpflicht wird diskutiert. Aber es regt sich Widerstand, nicht nur auf den Straßen.
Der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, hat im Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht auf den Weg gebracht. Die ursprüngliche Klägergruppe von 23 Personen ist inzwischen auf 40 gewachsen. Unter ihnen befinden sich Ärzte, Zahnärzte, Reinigungskräfte, verbeamtete Rettungskräfte, eine Angestellte im öffentlichen Dienst, Arzthelferinnen sowie eine Jugendliche, die nach dem 16. März ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis absolvieren will.
Lipinski sieht in der neuen COVID-Impfpflicht die Verletzung von mindestens 15 Grundrechten. Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben seien auch Grundrechte betroffen, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion kaum diskutiert wurden, erklärt der Anwalt. Dazu zählten beispielsweise der Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sowie Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz, mit dem Grundsätze des Rechts des öffentlichen Dienstes berührt werden.
„Die verbeamteten Beschwerdeführer lehnen das neue ‚Damoklesschwert‘ ihrer Entlassung ab dem 15. März 2022 ab“, so Lipinski. Das gelte auch für die Tatsache, dass die Frage ihrer Entlassung vom Gesetzgeber als „Ermessensentscheidung“ ausgestaltet worden ist.
Mehrfache Bußgelder
Der Verfassungsrechtler sieht zudem die neuen Bußgeldvorschriften als unvereinbar, sowohl in Bezug auf den vorerwähnten Gleichheitsgrundsatz als in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz, in dem es heißt: „Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Schließlich ist aus Sicht des Fachanwalts das Gesetz auch in rein formeller Hinsicht gleich mehrfach angreifbar. „Das Gesetz ist offensichtlich nicht mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt worden“, kritisiert der Anwalt. So sei es beispielsweise „hanebüchen“, dass in der Gesetzesbegründung allen Ernstes nur von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung und nicht von Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl gesprochen werde.
Der Anwalt kritisiert, dass Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote vom Gesetzgeber nicht als das bezeichnet werden, was sie verfassungsrechtlich schon immer und eindeutig gewesen sind – nämlich Berufsverbote als Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl. Darin sieht der Anwalt „einen erneuten Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung und weiteren (negativen) ‚Meilenstein‘ in der Verharmlosung extremster staatlicher Maßnahmen“.
Lipinskis Mandanten berufen sich auf ihre Vertragsfreiheit, die dadurch beeinträchtigt wird, dass den ungeimpften und nicht unter den „Genesenen“-Status fallenden Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten und so weiter ab 15. März 2022 ein Tätigkeits- und Betretungsverbot droht – oft in der eigenen Praxis.
Mediziner appellieren an Politiker
Gegenwind zur COVID-Impfpflicht kommt auch von dem Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI). Schon einmal gingen die Mediziner gegen eine Impfpflicht vor, nämlich bevor das sogenannte Masernschutzgesetz auf den Weg gebracht wurde, das der jetzigen COVID-Impfpflicht den Weg bereitete.
2019 wandten sich die Mediziner mit ihrer fachlichen Expertise an das Bundesgesundheitsministerium und legten über 143.000 Unterschriften von Menschen vor, die sich innerhalb von drei Monaten in einer Petition gegen eine Masernimpfpflicht ausgesprochen hatten. Bei der Regierung stieß das jedoch auf kein Gehör.
In der aktuellen Debatte zur allgemeinen COVID-Impfpflicht bezieht ÄFI eine klare Stellung: „Deutschland braucht keine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19!“, heißt es von dem Verein. Ebenso lehnen die Mediziner die Einführung einer einrichtungsbezogenen COVID-Impfpflicht ab, erkennen jedoch die „bedrohliche Lage im jetzigen Stadium der Pandemie“ an und betrachten Impfstoffe als Teil „der Strategie, die der Dynamik einer sich ständig ändernden Situation gerecht werden muss“.
ÄFI verweist auf vorliegende Studien, wonach die COVID-Impfstoffe keinen nachhaltigen Schutz für eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermitteln. Spätestens drei Monate nach der zweiten Impfdosis lasse der Schutz deutlich nach, heißt es unter Verweis auf eine Studie aus Israel. Sechs Monate nach der zweiten Impfung liege der Schutz bei unter 20 Prozent. Sogar der Virologe Christian Drosten habe vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 15. November ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch bei Geimpften ein „substanzielles Risiko“ gibt, sich zu infizieren.
„Eine Impfpflicht zum Beispiel für Pflegende, um die von ihnen Betreuten vor einer Ansteckung zu schützen, kann sich somit nicht auf eine wissenschaftliche Evidenz stützen“, heißt es von ÄFI. Um dies zu untermauern, verweisen die Ärzte auf Kontaktstudien unter „real-world-Bedingungen“, wonach das Risiko, andere anzustecken, bei der Delta-Variante für infizierte Geimpfte genauso hoch wie für infizierte Ungeimpfte gewesen sei [Singanayagam 2021, Salvatore 2021].
Weitere Gründe, die aus Sicht der Ärzte gegen eine COVID-Impfpflicht sprechen, benennt ÄFI in seiner am 24. Dezember veröffentlichten umfangreichen Stellungnahme. Demnach sei eine Impfpflicht gerade nicht das „notwendigermaßen agile und flexible Instrument eines Pandemiemanagements, wie es uns andere Länder erfolgreich vormachen“. Unter den sich ständig wandelnden Bedingungen könne die Impfpflicht auch keine Lösung sein.
„Eine Impfpflicht wird – wie ebenfalls ausgeführt – ihre Wirkung verfehlen“, so ÄFI.
Die Mediziner appellieren an die Politiker und deren Verantwortung dieser Situation und den Menschen dieses Landes gegenüber: „Es gibt wirksame und von wissenschaftlicher Evidenz gestützte Alternativen. Gehen Sie mit Impfangeboten auf die Menschen aus Risikogruppen zu und ergreifen Sie risikoorientiert konkrete Maßnahmen – gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und für diese.“