Die Unabhängigkeitspartei up! sagt NEIN zur Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” am 7. März 2021 Worum geht es? Die Initiative besteht aus folgenden Kernelementen: Einem Verhüllungsverbot: “Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.”Einem Verbot von Verhüllungszwang: “Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.”Zum Verhüllungsverbot Grundsätzlich sollte es aus liberaler Sicht unumstritten sein, dass der Staat keine Kleidervorschriften erlassen sollte, sofern diese nicht zwingend notwendig sind, um wichtige Freiheitsrechte zu schützen.
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Die Unabhängigkeitspartei up! sagt NEIN zur Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” am 7. März 2021
Worum geht es?
Die Initiative besteht aus folgenden Kernelementen:
- Einem Verhüllungsverbot: “Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.”
- Einem Verbot von Verhüllungszwang: “Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.”
Zum Verhüllungsverbot
Grundsätzlich sollte es aus liberaler Sicht unumstritten sein, dass der Staat keine Kleidervorschriften erlassen sollte, sofern diese nicht zwingend notwendig sind, um wichtige Freiheitsrechte zu schützen.
Es gibt bereits heute zahlreiche Situation, in denen Gesichter verhüllt werden, z.B. wegen Kälte, durch Schutzmasken, an der Fasnacht. In keiner dieser Situationen ist es in der Vergangenheit zu erhöhten Gewaltdelikten gekommen. Dasselbe gilt für das Tragen der Burka. Weder sind Burkaträgerinnen besonders oft als Steinwerferinnen an 1.Mai-Demos anzutreffen, noch sind sie dafür bekannt, ihre Verhüllung dazu zu missbrauchen, Banken zu überfallen oder wahllos Menschen auf der Strasse anzugreifen.
In Polizeikontrollen muss die Identität bereits heute kontrolliert werden können. Dies soll unseres Erachtens in einem vernünftigen Verhältnis zwischen der Effizienz der Polizeikontrolle und der Rücksicht auf die Bedürfnisse der kontrollierten Person geschehen. Es ist dabei durchaus zumutbar, dass eine Muslima ihr Gesicht vor einem männlichen Polizisten enthüllen muss, wenn die Kontrolle dies erfordert und keine weibliche Polizistin zugegen ist.
Öfter wird angeführt, dass das Verhüllungsverbot auch jenen Frauen hilft, welche die Verhüllung ablehnen, aber sich nicht gegen ihre Männer durchsetzen können. Der Staat soll also hier die nicht-artikulierten Wünsche vermeintlich unterdrückter Frauen über die Freiheit aller stellen. Dies erscheint uns eine nicht-legitime und sehr gefährliche Argumenation.
Der Wille des zurechnungsfähigen Individuums muss respektiert werden, auch wenn die Mehrheit der Gesellschaft diesen Willen nicht nachvollziehen kann. Andernfalls können Minderheiten mit abweichenden Lebenseinstellungen künftig willkürlich unterdrückt werden:
- In Privatwohnungen könnte ein Rauchverbot erlassen werden, um die Gesundheit des nicht rauchenden Ehepartners zu schützen.
- Impfskeptiker könnten zur Impfung gezwungen werden, weil sie dies heimlich wollen, aber von ihrem Ehepartner gegen die Impfung aufgehetzt werden.
- Ein Zölibatsverbot könnte verhindern, dass katholische Priester gegen ihren Willen zur sexuellen Enthaltsamkeit gezwungen werden.
Dies sind nur drei Beispiele, die zeigen sollen, wie schnell sich der Staat unter dem Schutzvorwand in das Privatleben einmischen könnte, wenn nicht mehr der Wille der Betroffenen, sondern der von der Gesellschaft als richtig erachtete Wille als Massstab genommen wird.
Die von den Initianten propagierte Idee des Staates als Befreier des unterdrückten Individuums halten wir für unglaubwürdig. Auch die Idee, dass durch Kleidervorschriften die ideologische Radikalisierung von Menschen reduziert werden kann, kann von den Initianten nicht belegt werden. Selbst wenn dem so wäre, wären die gesinnungspolitische Präventivmassnahme dadurch nicht gerechtfertigt.
Die Freiheit des Individuums beinhaltet inbesondere auch, sich so zu verhalten und so zu kleiden wie man es möchte, auch wenn dies nicht nach dem Gusto der Mehrheit ist.
Zum Verbot des Verhüllungszwanges
Aus liberaler Sicht ist es natürlich wünschenswert, dass niemand zur Verhüllung gezwungen wird. Etwas befremdlich wirkt, dass gemäss Initiative die Verhüllung nur aufgrund des Geschlechtes strafbar sein sollte. Im Umkehrschluss würde dies Bedeuten, dass man jemanden durchaus zur Verhüllung zwingen kann, wenn dies nicht aufgrund des Geschlechtes geschieht.
Jemanden zur Verhüllung zu zwingen ist heute unter dem Tatbestand der Nötigung (Art. 181 Stgb) strafbar. Der Bundesrat will in einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative den Nötigungstatbestand konkretisieren und explizit den Verhüllungszwang unter Strafe stellen. Aus unserer Sicht ist ein neuer, expliziter Artikel nicht notwenig, solange nicht nachgewiesen ist, dass der bestehende Artikel nicht ausreicht.