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Bundesrat setzt Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse in Kraft

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Die EU-Kommission hat noch keinen Entscheid über die Verlängerung der Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börse getroffen. Nun hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die ein neues Anerkennungsregime für ausländische Handelsplätze einführt, an denen Schweizer Aktien gehandelt werden. Das Seilziehen um das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU geht weiter. Leidtragende ist derzeit die Schweizer Börse, deren Äquivalenzanerkennung auf dem Spiel steht, falls es im Rahmen der weiteren Verhandlungen über ein Rahmenabkommen nicht zu einer Verlängerung der vorläufig nur bis 2018 gewährten Äquivalenz durch die EU kommen sollte. Um dem vorzubeugen und die Funktionsfähigkeit der Schweizer Börseninfrastruktur zu

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Die EU-Kommission hat noch keinen Entscheid über die Verlängerung der Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börse getroffen. Nun hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die ein neues Anerkennungsregime für ausländische Handelsplätze einführt, an denen Schweizer Aktien gehandelt werden.

Das Seilziehen um das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU geht weiter. Leidtragende ist derzeit die Schweizer Börse, deren Äquivalenzanerkennung auf dem Spiel steht, falls es im Rahmen der weiteren Verhandlungen über ein Rahmenabkommen nicht zu einer Verlängerung der vorläufig nur bis 2018 gewährten Äquivalenz durch die EU kommen sollte.

Um dem vorzubeugen und die Funktionsfähigkeit der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen, hat der Bundesrat am 30. November 2018 eine Eventualmassnahme erlassen, die ein neues Anerkennungsregime für ausländische Handelsplätze einführt, an denen Schweizer Aktien gehandelt werden. Diese ist per sofort in Kraft getreten.

Aufgrund des neuen Anerkennungsregimes wird die FINMA die Anerkennung nur erteilen, wenn das Land, in dem sich der ausländische Handelsplatz befindet, Wertpapierfirmen in diesem Land erlaubt, uneingeschränkt Schweizer Aktien in der Schweiz zu handeln. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so wird einem ausländischen Handelsplatz die Anerkennung durch die FINMA nicht erteilt, und dementsprechend dürfen diese Handelsplätze mit Wirkung zum 1. Januar 2019 keinen Handel mit Schweizer Aktien anbieten.

Die beabsichtigte Folge dieser Massnahme ist, dass Wertpapierfirmen in der EU weiter Zugang zum schweizerischen Binnenmarkt haben und Schweizer Aktien auf ihrem Heimatmarkt handeln können, weil die Aktien nicht mehr dem Handelsmandat (Handelspflicht für Aktien) gemäss MiFIR (Art. 23) unterliegen. Das Finanzmarktinfrastruktur-Unternehmen SIX  bedauert jedoch laut eigenen Angaben, dass es überhaupt notwendig war, diese Massnahme einzuführen, und dass die EU-Kommission bis heute noch keinen Entscheid über die Äquivalenzanerkennung getroffen hat.

Romeo Lacher, Verwaltungsratspräsident von SIX betont: "Einige der grössten und meistgehandelten Unternehmen Europas sind in der Schweiz ansässig. Diese Wertpapiere werden an SIX kotiert und gehandelt, die den tiefsten, liquidesten und kostengünstigsten Markt für diese Aktien darstellt. Die internationale Konnektivität des Schweizer Finanzzentrums ist eine fundamentale Voraussetzung für diese Bedingungen – sowohl für heimische als auch für europäische Anleger. Aus diesem Grund hat das Erreichen der Äquivalenz für uns weiterhin höchste Priorität, damit Rechtssicherheit hergestellt wird und transparente und effektive offene Märkte weiter den Bedarf der Anleger bedienen können."


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