Europapolitik und Äquivalenzverfahren: Optionen offenhalten Der jüngste Entscheid der EU-Kommission, die Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung (MiFIR 23) lediglich auf ein Jahr zu befristen, hat zu erneuter Belastung der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU geführt. Bei den aktuellen Bestrebungen zur Neulancierung der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU bleibt aus Sicht des Finanzplatzes das Anliegen klarer Äquivalenzverfahren weiterhin erste Priorität. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/europapolitik-und-aequivalenzverfahren-optionen-offenhalten http://www.swissbanking.org/de/services/blog/europapolitik-und-aequivalenzverfahren-optionen-offenhalten/@@download/image/blog_aequivalenz.jpg 2018/02/08 07:00:00 GMT+1
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Der Schweizer Bankensektor ist aufgrund seiner ausgeprägten internationalen Verflochtenheit und des kleinen Heimmarktes besonders exportorientiert. Die Sicherung und die nachhaltige Verbesserung des Marktzutritts für Finanzdienstleistungen gehört deshalb zu den strategischen Kernprioritäten der Branche, wobei der EU-Markt dabei den Schwerpunkt bildet.
Äquivalenzanerkennung hat Priorität
Kurzfristig stehen zur Verbesserung des Marktzugangs gegenüber der EU weiterhin die Äquivalenzverfahren sowie bilaterale Abkommen mit EU-Partnerstaaten im Vordergrund. Insbesondere die Anerkennung äquivalenter Regulierung ist eine Bedingung für den Zutritt zum EU-Markt. Unser Verband fordert seit langem, dass die politische Äquivalenzprüfung auf EU-Seite über einen klar definierten und prinzipienbasierten Prozess erfolgen soll. Die ausstehenden Äquivalenzverfahren sollen auf EU-Seite so schnell wie möglich abgeschlossen werden, insbesondere wo der technische Prozess bereits seit langem von der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA abgeschlossen ist. Es ist deshalb zentral, dass das Thema Äquivalenzanerkennung weiterhin als erste Priorität auf der Agenda der Europapolitik der Schweiz bleibt. Hintergründe zu den noch offenen Verfahren haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst.
Handlungsoptionen offen halten
Grundsätzlich ist für die Beurteilung der verschiedenen Handlungsoptionen nicht nur die heutige Ausgangslage, sondern auch die schwer absehbare, dynamische Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU sowie der EU selber massgebend. Ein Finanzdienstleistungsabkommen (FDLA) soll dabei unvoreingenommen als strategische Option zur Sicherung des diskriminierungsfreien Marktzugangs geprüft und evaluiert werden. Die Schweiz sollte sich aber in Bezug auf ein allfälliges FDLA nicht unter Zeitdruck setzen lassen und kein Schnellschuss-Abkommen mit der EU abschliessen. Es gilt in der jetzigen Situation, weiterhin alle Optionen offen zu halten.