Mit dem Entscheid sei die Rechtssicherheit beim Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser wieder hergestellt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mit. Die Trinkwasserversorger hätten wieder die klare Vorgabe, dass die Abbauprodukte 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürften.
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Mit dem Entscheid sei die Rechtssicherheit beim Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser wieder hergestellt, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mit. Die Trinkwasserversorger hätten wieder die klare Vorgabe, dass die Abbauprodukte 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürften.