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Regulierer ermahnt zu Sorgfalt bei Ad-hoc-Publizität

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Was ein an der Schweizer Börse SIX kotiertes Unternehmen wann, an wen, und wie melden muss, ist in den Regeln zur Ad-hoc-Publizität klar festgelegt. Die zuständigen Aufseher müssen nun aber erneut den Mahnfinger heben – so auch bei einer Bank.

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Regulierer ermahnt zu Sorgfalt bei Ad-hoc-Publizität

Was ein an der Schweizer Börse SIX kotiertes Unternehmen wann, an wen, und wie melden muss, ist in den Regeln zur Ad-hoc-Publizität klar festgelegt. Die zuständigen Aufseher müssen nun aber erneut den Mahnfinger heben – so auch bei einer Bank.

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