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AOK warnt vor Finanznot im Gesundheitssystem

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Der AOK-Bundesverband erwartet, dass die Reformpläne der Bundesregierung das Gesundheitswesen im kommenden Jahr mit 10 Milliarden Euro zusätzlich belasten werden. Das sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Carola Reimann, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Demnach stiegen allein wegen einer neuen Personalbemessung im Krankenhaus die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2023 voraussichtlich um 5,8 Milliarden Euro, die Übernahme der sogenannten Behandlungspflege durch die GKV koste weitere 3 Milliarden Euro.

„Insgesamt ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von etwa 10 Milliarden Euro im kommenden Jahr“, sagte Reimann dem Blatt. „Noch weiß niemand, woher wir diese Mittel nehmen sollen.“ Selbst ohne diese Mehrkosten zeichne sich 2023 im Gesundheitssystem eine Finanzlücke von 17 Milliarden Euro ab, sagte die SPD-Politikerin und ehemalige Gesundheitsministerin von Niedersachsen: „Der zusätzliche Finanzbedarf muss in den Eckpunkten zum Bundeshaushalt berücksichtigt werden.“

Am kommenden Mittwoch will das Bundeskabinett die wesentlichen Punkte im Etat beschließen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, zur Stabilisierung der Kassenbeiträge wie 2021 auf die Rücklagen der Versicherungen zurückzugreifen. Reimann lehnt das ab. „Schon der erste Griff in die Finanzreserve war nicht angemessen, ein weiterer wäre es auch nicht“, sagte sie der FAZ.

Das noch verbliebene Finanzpolster der Kassen von 11 Milliarden Euro reiche gerade einmal aus, um 14 Tage lang alle Rechnungen zu bezahlen. Falls die fehlenden 17 Milliarden Euro nicht aus dem Steuertopf kämen, müsse der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 1,3 auf mindestens 2,3 Prozent steigen.

Reimann forderte, die Zuweisungen aus dem Sozialetat für die Kranken- und Pflegeversicherung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern um 10 Milliarden Euro zu erhöhen, damit das Verfahren kostendeckend sei. Um Ausgaben zu sparen, müsse ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Medikamente gelten. (dts/red)



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