Summary:
Der erste Prozess um umstrittene Cum-Ex-Steuerdeals beginnt im September. Das Bonner Landgericht gab am Dienstag die Zulassung des Verfahrens gegen zwei Briten bekannt. Nach dem Auftakt am 4. September plant die zuständige Strafkammer mit einem Urteil am 9. Januar 2020. Ein vom Gericht erwünschtes Sachverständigengutachten soll zudem Einblick in die Funktionsweisen des Wertpapiermarktes geben. Den Angeklagten - zwei Aktienhändlern - wird die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu Lasten der Staatskasse vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht von 33 Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung aus, deren Schaden sich auf mehr als 440 Millionen Euro belaufe. Hinzu kommt noch ein Versuch.
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