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150 Tagessätze à 200 Euro. Dieses Strafmaß wurde gegen einen Mann aus Sigmaringen verhängt. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.
Am 21. Februar wurde ein 52-jähriger Unternehmer vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 200 Euro, insgesamt zu 30.000 Euro, verurteilt. Nach Auskunft des Gerichts wurde ihm ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zur Last gelegt.
Wie die „Südwest Presse“ berichtete, soll der Mann eine Woche zuvor eine Demonstration mit rund 60 Teilnehmern in der Nähe des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) angeleitet haben. Da er die Route vorgegeben habe, sei er klar als Versammlungsleiter zu erkennen gewesen, so die Behörden.
Im Laufe der Demonstration habe der 52-Jährige versucht, eine Polizeisperre zu umgehen, um sich Zugang zu der Straße zu verschaffen, in der Kretschmann wohnt. Der Ministerpräsident selbst war zu dieser Zeit nicht zu Hause.
Richterin Simone Conzelmann erklärte gegenüber der Epoch Times, dass ein beschleunigtes Verfahren nach Paragraf 408a StPO durchgeführt wurde. Das Gericht habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Sitzungsstrafbefehl im Gerichtstermin erlassen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen begründete das Eilverfahren mit den bundesweiten Demonstrationen von Impfgegnern vor den Wohnhäusern verschiedener Politiker.
Der Angeklagte selbst erschien nicht zur Verhandlung, sondern meldete sich nach Angaben des Gerichts am Sitzungstag als erkrankt. Ob die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig wird, ist noch nicht absehbar. Der 52-Jährige kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Sitzungsstrafbefehl erlassen.
Demoverbot vor Kretschmanns Haus
Zwei Tage in Folge hatten in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus von Kretschmann im Ortsteil Laiz Demonstranten protestiert. Nach dem Vorfall am 13. Februar waren einen Tag später laut Medienberichten rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus des Regierungschefs vorbeigelaufen und hätten mit Trillerpfeifen gepfiffen.
Das Landratsamt Sigmaringen hatte aufgrund dieser Situation am 17. Februar eine Allgemeinverfügung erlassen, die jegliche Form von Versammlungen in den Straßen um das private Wohnhaus von Kretschmann untersagt. Die Regelung soll zunächst bis zum 15. März gelten. (mf/sua)
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