In Seattle haben linksradikale Organisation im Zuge der George-Floyd-Proteste eine “Autonome Zone” eingerichtet. Das Experiment ist aufgrund der schlechten Organisation und dem starken Gegenwind der US-Regierung wohl zum Scheitern verurteilt. Dennoch entsprechen Autonome Zonen dem Grundrecht auf Selbstbestimmung der Bürger und sind sehr föderalistisch. Die Unabhängigkeitspartei up! fordert deshalb, dass in der Schweiz Rahmenbedingungen geschaffen werden, solche Autonomen Zonen einzurichten. Dabei stellen wir uns die folgenden Rahmenbedingungen vor: Die Autonome Zone muss ein klar abgrenzbares Gebiet umfassenAlle Grundeigentümer in diesem Gebiet müssen mit der Errichtung der Autonomen Zone einverstanden sein. Es muss klar definiert sein, wie die Regeln innerhalb der Autonomen
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In Seattle haben linksradikale Organisation im Zuge der George-Floyd-Proteste eine “Autonome Zone” eingerichtet. Das Experiment ist aufgrund der schlechten Organisation und dem starken Gegenwind der US-Regierung wohl zum Scheitern verurteilt.
Dennoch entsprechen Autonome Zonen dem Grundrecht auf Selbstbestimmung der Bürger und sind sehr föderalistisch. Die Unabhängigkeitspartei up! fordert deshalb, dass in der Schweiz Rahmenbedingungen geschaffen werden, solche Autonomen Zonen einzurichten.
Dabei stellen wir uns die folgenden Rahmenbedingungen vor:
- Die Autonome Zone muss ein klar abgrenzbares Gebiet umfassen
- Alle Grundeigentümer in diesem Gebiet müssen mit der Errichtung der Autonomen Zone einverstanden sein.
- Es muss klar definiert sein, wie die Regeln innerhalb der Autonomen Zone zustande kommen. In einer ersten Phase könnte dazu auf das Schweizer Vereins- oder Aktienrecht zurückgegriffen werden.
- Die Autonome Zone muss gewährleisten können, dass das zwingende Völkerrecht jederzeit eingehalten wird.
- In der Autonomen Zone gelten alle Gesetze der Schweiz, sofern sie nicht explizit durch die Autonome Zone ausser Kraft gesetzt oder abgeändert wurden.
- Setzt die Autonome Zone die Steuergesetze ausser Kraft, so muss sie mit der entsprechenden Gebietskörperschaft (z.B. Bund oder Kanton) eine Vereinbarung treffen, wie allfällig konsumierte Leistungen angemessen entschädigt werden.
Die Autonomen Zonen könnten schrittweise eingeführt werden. In einer ersten Phase könnte die Kantone die Autonomie auf Gemeindeebene erlauben, später auf Kantonsebene, und letztlich auch mit Bezug auf Bundesgesetze.
Wir sind überzeugt, dass solche gut organisierte Autonomen Zonen ein enormes Innovationspotenzial beinhalten. Soziale oder wirtschaftliche Experimente (wie z.B. das Grundeinkommen) könnten in kleinem Raum getestet werden, ohne dass die ganze Schweizer Bevölkerung unfreiwillig in Mitleidenschaft gezogen wird. Verschiedene Lebensentwürfe könnten friedlich nebeneinander existieren.