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Am 1. Januar 2025 tritt das revidierte internationalen Erbrecht in Kraft. Davon profieren nicht nur Auslandschweizer und Doppelbürger, sondern auch die hiesigen Vermögensverwalter.
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Am 1. Januar 2025 tritt das revidierte internationalen Erbrecht in Kraft. Davon profieren nicht nur Auslandschweizer und Doppelbürger, sondern auch die hiesigen Vermögensverwalter.