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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat die Rekurse von fünf UBS-Kunden abgewiesen. Diese hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Bankdaten den französischen Steuerbehörden herausgegeben würden.
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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat die Rekurse von fünf UBS-Kunden abgewiesen. Diese hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Bankdaten den französischen Steuerbehörden herausgegeben würden.