1. NEIN zur Änderung der Verfassung – von Artur TerekhovVerfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative») Der Gegenvorschlag zur Kreislauf-Initiative der Jungen Grünen sieht die Einführung eines Art. 106a in der Zürcher Kantonsverfassung vor. In diesem steht mitunter, dass Kanton und Gemeinden günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen schaffen und insbesondere Abfälle zu vermeiden sowie Recycling zu bevorzugen sind. All dies ist wichtig und richtig und führt wohl nicht einmal zu Mehrkosten, denn wer will schon Abfälle unnötig verbrennen, wenn man sie noch gewinnbringend nutzen kann? Aber: Bei der Vorlage handelt es sich einmal mehr um toten Buchstaben bzw. Symbolpolitik ohne jede innere Bedeutung. Die
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1. NEIN zur Änderung der Verfassung – von Artur Terekhov
Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»)
Der Gegenvorschlag zur Kreislauf-Initiative der Jungen Grünen sieht die Einführung eines Art. 106a in der Zürcher Kantonsverfassung vor. In diesem steht mitunter, dass Kanton und Gemeinden günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen schaffen und insbesondere Abfälle zu vermeiden sowie Recycling zu bevorzugen sind. All dies ist wichtig und richtig und führt wohl nicht einmal zu Mehrkosten, denn wer will schon Abfälle unnötig verbrennen, wenn man sie noch gewinnbringend nutzen kann? Aber: Bei der Vorlage handelt es sich einmal mehr um toten Buchstaben bzw. Symbolpolitik ohne jede innere Bedeutung. Die Kantone sind bereits von Bundesverfassung wegen für alles zuständig, was nicht der Bund abschliessend regelt (Art. 3 BV). Damit braucht es keinen nichtssagenden Symbolartikel, sondern praktischen Umweltschutz durch private Eigenverantwortung im Alltag. Rechtsnormen ohne praktische Bedeutung sind, auch wenn sie inhaltlich berechtigt sind, aus Prinzip abzulehnen. Dies gilt auch vorliegend.
2. NEIN zur Volksinitiative – von Dominik Löw
Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»
Die kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» der Alternativen Liste (AL) will eine angebliche steuerliche Privilegierung von Dividenden korrigieren, indem Dividenden statt wie heute zu 50 Prozent neu wie bei der direkten Bundessteuer zu 70 Prozent besteuert werden sollen. Alle übrigen Einkommen und Erträge aus Wertschriften werden im Kanton Zürich voll besteuert. Aktionäre, die mehr als 10 Prozent der Anteile einer AG oder GmbH besitzen, hingegen erhaltene Dividenden bei den Kantons- und Gemeindesteuern nur zur Hälfte versteuern.
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform II wurde 2008 die Teilbesteuerung von Dividenden eingeführt zwecks einer gerechteren Besteuerung von Dividenden im Vergleich zu Erwerbseinkommen. Dividenden stellen im Gegensatz zu Löhnen in der Unternehmung nicht abzugsfähigen Aufwand dar und somit bereits als Unternehmensgewinn besteuert wurden. Beim Aktionär, welche die Dividende erhält, wird dieselbe Dividenden ein zweites Mal besteuert. Mit der Ermässigung der Einkommenssteuer von 30% beim Bund bzw. 50% bei den kantonalen Steuern wird dieser Doppelbelastung Rechnung getragen und es resultiert eine mit anderen Einkünften vergleichbare Steuerbelastung der Dividende insgesamt. Von «Steuergeschenken» kann keine Rede sein.
Die Ermässigung bei den kantonalen Einkommenssteuern ist deshalb höher als beim Bund, weil die züricherischen Steuersätze höher sind, als bei der direkten Bundessteuer. Es handelt sich nicht um ein «Steuerprivileg», sondern um die Vermeidung einer doppelten und damit höheren Steuerbelastung von Dividenden. Nicht vergessen sollte man zudem, dass durch eine höhere Dividendenbesteuern viele kleine und mittlere Unternehmen und deren Eigentümer betroffen sind, welche Gewinne lieber im Unternehmen lassen würden, aber faktisch zur Ausschüttung gezwungen sind, damit sie die Vermögenssteuer auf ihren Firmenanteilen bezahlen können.
Die Libertäre Partei anerkennt die Kritik an der ungleichen Behandlung von Dividendeneinkommen bei massgeblichen Beteiligungen und bei Aktien im Streubesitz, auf welchen keine Ermässigung gewährt wird. Die LP empfiehlt ein NEIN zur Vorlage «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» und fordert dafür die Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung von Dividenden von Kleinaktionären mit Beteiligungen von weniger als 10% durch die Ausweitung der Teilbesteuerung von Dividenden auf sämtliche Aktien und GmbH-Anteile.