Die Libertäre Partei hat einstimmig die Ja-Parole beschlossen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer am 25. September 2022. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer sowie der Umsatzabgabe auf Obligationen stellt eine wichtige Entlastung des stark besteuerten Schweizer Finanzplatzes dar. Die beiden Steuern haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass sich Schweizer Unternehmen im Ausland finanzieren mussten, respektive dass Finanzierungen in der Schweiz erschwert und verhindert wurden. Die vorliegende Reform geht jedoch viel zu wenig weit. Die Libertäre Partei fordert schon seit Jahren die komplette Abschaffung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben. In einem ersten Schritt sollte jedoch die Verrechnungssteuer auf Anlagefonds abgeschafft
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Die Libertäre Partei hat einstimmig die Ja-Parole beschlossen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer am 25. September 2022.
Die Abschaffung der Verrechnungssteuer sowie der Umsatzabgabe auf Obligationen stellt eine wichtige Entlastung des stark besteuerten Schweizer Finanzplatzes dar. Die beiden Steuern haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass sich Schweizer Unternehmen im Ausland finanzieren mussten, respektive dass Finanzierungen in der Schweiz erschwert und verhindert wurden.
Die vorliegende Reform geht jedoch viel zu wenig weit. Die Libertäre Partei fordert schon seit Jahren die komplette Abschaffung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben. In einem ersten Schritt sollte jedoch die Verrechnungssteuer auf Anlagefonds abgeschafft werden sowie der Steuersatz von 35% auf 15% reduziert werden, um den Finanzplatz steuerlich zu entlasten.
Die vom Bundesrat geschätzten Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich sind äusserst gering. Zudem haben die Ausgabenexzesse der letzten zwei Jahre gezeigt, dass der Bund immer noch über zu viele finanzielle Mittel verfügt und sein Handlungsspielraum dringend eingeschränkt werden muss.
Die Entlastung der Bevölkerung geht dabei weit über die eingesparten Millionen hinaus und zeigt sich vor allem in der Reduktion der Bürokratie. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kennt die Schweiz bei der Verrechnungssteuer kein Meldeverfahren oder Zahlstellenprinzip, sondern erhebt die Verrechnungssteuer immer in vollem Umfang. Die die Empfänger der Zinsen müssen diese wieder zurückfordern, selbst wenn sie vollständig rückerstattungsberechtigt sind. Für Inländer funktioniert dies relativ einfach mit der Steuererklärung. Hier besteht der Schaden hauptsächlich darin, dass die Mittel bis zu einem Jahr bei der Steuerverwaltung blockiert werden. Bei Ausländern ist die Rückerstattung deutlich aufwändiger, weil für jede Rückerstattung ein Formular bei der Steuerverwaltung eingereicht werden muss. Je nach Komplexität der Investitionsstruktur ist dies so aufwändig, dass sich eine Rückerstattung administrativ gar nicht mehr lohnt und das Geld bei der Steuerverwaltung verbleibt.