Letzte Woche wies die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Strafanzeige ab, welche in der Äusserung „doofe Weiber“ einen Straftatbestand zu erkennen glaubte. Die Assoziation „doofe Weiber“ kam bei einer 71-jährigen Facebook-Userin auf, als sie am 17. März 2017 die Kommentare zu einen Flyer mit der Aufforderung zur Teilnahme am Women‘s March sah. Darauf abgebildet sind fünf BH-verbrennende Menschen der Jungsozialisten. Die Unabhängigkeitspartei up!, die sich bereits vermehrt gegen eine strikte staatliche Verfolgung beleidigender Aussagen ausgesprochen hat, freut sich über das Nichteintreten auf diese Äusserung. Martin Hartmann, Vorstandsmitglied der up!Zürich, macht darauf aufmerksam, dass
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Letzte Woche wies die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Strafanzeige ab, welche in der Äusserung „doofe Weiber“ einen Straftatbestand zu erkennen glaubte. Die Assoziation „doofe Weiber“ kam bei einer 71-jährigen Facebook-Userin auf, als sie am 17. März 2017 die Kommentare zu einen Flyer mit der Aufforderung zur Teilnahme am Women‘s March sah. Darauf abgebildet sind fünf BH-verbrennende Menschen der Jungsozialisten. Die Unabhängigkeitspartei up!, die sich bereits vermehrt gegen eine strikte staatliche Verfolgung beleidigender Aussagen ausgesprochen hat, freut sich über das Nichteintreten auf diese Äusserung.
Martin Hartmann, Vorstandsmitglied der up!Zürich, macht darauf aufmerksam, dass Beleidigungen auf subjektiven Empfindungen basieren. Das sei das Gegenteil von objektiven Tatbeständen, die im Strafrecht von fundamentaler Bedeutung seien. „Leute auf der Grundlage von Gefühlen zu verurteilen ist falsch und öffnet Tür und Tor für Willkür: Jeder kann sich von allem beleidigt fühlen“, fügt er an. Er plädiere nicht für die Abschaffung von Straftatbeständen wie übler Nachrede oder Verleumdung, doch etwas weniger juristische Empörung und etwas mehr gesunder Menschenverstand wären angebracht, meint Hartmann.