Im Rechtsstreit um das Aktien-Umtauschverhältnis bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte der Anlegerschutzverein gestützt auf den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) neue Argumente vorgelegt. Die Grossbank hat nun bis Ende März Zeit, um darauf zu reagieren.
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Im Rechtsstreit um das Aktien-Umtauschverhältnis bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte der Anlegerschutzverein gestützt auf den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) neue Argumente vorgelegt. Die Grossbank hat nun bis Ende März Zeit, um darauf zu reagieren.