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Es ist eine erneute überraschende Wendung im Fall Pierin Vincenz. Das Bundesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich wieder in Kraft gesetzt. Die Aufhebung durch das Zürcher Obergericht wurde damit auf Antrag der Staatsanwaltschaft revidiert.
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Es ist eine erneute überraschende Wendung im Fall Pierin Vincenz. Das Bundesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich wieder in Kraft gesetzt. Die Aufhebung durch das Zürcher Obergericht wurde damit auf Antrag der Staatsanwaltschaft revidiert.