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Donnerschlag im Fall GZO

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Das Bezirksgericht Hinwil teilt die Bedenken der Anleihengläubiger in Bezug auf die im Verfahren vorgesehene Übertragung bzw. Einlieferung der Obligationen. Es hat deshalb angeordnet, dass die Sachwalter den Schuldenruf widerrufen müssen.

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Donnerschlag im Fall GZO

Das Bezirksgericht Hinwil teilt die Bedenken der Anleihengläubiger in Bezug auf die im Verfahren vorgesehene Übertragung bzw. Einlieferung der Obligationen. Es hat deshalb angeordnet, dass die Sachwalter den Schuldenruf widerrufen müssen.

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