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Bis Ende 2022 mussten unabhängige Vermögensverwalter bei der Finma ein Bewilligungsgesuch einreichen. Ein Grossteil der Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es gibt aber noch hunderte Ausnahmen.
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Bis Ende 2022 mussten unabhängige Vermögensverwalter bei der Finma ein Bewilligungsgesuch einreichen. Ein Grossteil der Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es gibt aber noch hunderte Ausnahmen.