Summary:
Bis Jahresende 2022 mussten Schweizer Vermögensverwalter und Trustees bei der Finanzaufsicht den Antrag für die Bewilligung zumindest eingereicht haben. Noch immer wird der Antragsberg abgearbeitet – was für die Gesuchsteller schweisstreibend sein kann, wie sich zeigt.
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Bis Jahresende 2022 mussten Schweizer Vermögensverwalter und Trustees bei der Finanzaufsicht den Antrag für die Bewilligung zumindest eingereicht haben. Noch immer wird der Antragsberg abgearbeitet – was für die Gesuchsteller schweisstreibend sein kann, wie sich zeigt.