An seiner Sitzung vom 14. August 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz eröffnet. Damit sollen der Aufbau und der Betrieb eines zentralen Dienstes mit den Adressen aller Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz ermöglicht werden. Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Gemeinden, Kantone und die Bundesverwaltung sowie zugriffsberechtigte Dritte wie zum Beispiel Krankenkassen sollen auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der
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An seiner Sitzung vom 14. August 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz eröffnet. Damit sollen der Aufbau und der Betrieb eines zentralen Dienstes mit den Adressen aller Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz ermöglicht werden.
Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Gemeinden, Kantone und die Bundesverwaltung sowie zugriffsberechtigte Dritte wie zum Beispiel Krankenkassen sollen auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zugreifen können. Damit können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Heute ist es den Behörden nicht möglich, auf einfache Weise schweizweit festzustellen, wo eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt angemeldet ist.
Das Adressdienstgesetz regelt auch die Nutzungsbedingungen. Die Abfrage einer bestimmten Person erfolgt mittels der Versichertennummer AHVN. Folglich kann nur nach Personen gesucht werden, die den verschiedenen Verwaltungen bereits aufgrund gesetzlicher Aufgaben bekannt sind. Die betroffenen Personen haben die Möglichkeit nachzuvollziehen, wer ihre Adressdaten wann abgefragt hat.
Der Gesetzesentwurf geht zurück auf die Behandlung zweier parlamentarischer Vorstösse (11.488 und 12.3661), sowie den entsprechenden Bericht des Bundesrats vom 12. November 2014. Die Regierung kam darin zum Schluss, dass eine zentrale Adressdatenbank für die öffentliche Hand von grossem Nutzen wäre. Sie hat am 12. April 2017 das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. Weil das BFS den Adressdienst umsetzen wird, ist die Vorlage nun an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) übergegangen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 22. November 2019.
Download Medienmitteilung
Bundesrat will einen nationalen Adressdienst aufbauen
(PDF, 2 Seiten, 123 kB)