Photo: Urip Dunker from Usnplash (CC 0) Von Gottfried Heller, Finanz- und Börsenexperte und Mitgründer der FIDUKA. Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch „Die Revolution der Geldanlage“, das soeben in dritter Auflage erschienen ist. In der vergangenen Woche äußerte sich Gottfried Heller bereits zu den schwachen Ergebnissen der Rentenkommission und beschrieb das Rentensystem der Niederlande und Schwedens. Die USA: Gut gerüstet für ein rüstiges Alter Die Vereinigten Staaten von Amerika sind vermutlich weltweit das bekannteste Beispiel für eine seit langem bestehende betriebliche und private Vorsorge. Mir fällt allerdings bei Gesprächen mit Deutschen immer wieder auf, dass viele gar nicht wissen, dass die Amerikaner ihre Altersvorsorge beileibe nicht allein auf die beiden privaten Säulen
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Von Gottfried Heller, Finanz- und Börsenexperte und Mitgründer der FIDUKA.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch „Die Revolution der Geldanlage“, das soeben in dritter Auflage erschienen ist. In der vergangenen Woche äußerte sich Gottfried Heller bereits zu den schwachen Ergebnissen der Rentenkommission und beschrieb das Rentensystem der Niederlande und Schwedens.
Die USA: Gut gerüstet für ein rüstiges Alter
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind vermutlich weltweit das bekannteste Beispiel für eine seit langem bestehende betriebliche und private Vorsorge. Mir fällt allerdings bei Gesprächen mit Deutschen immer wieder auf, dass viele gar nicht wissen, dass die Amerikaner ihre Altersvorsorge beileibe nicht allein auf die beiden privaten Säulen beschränken, sondern auch ein funktionierendes System der staatlichen Rente haben.
Ich kann es beurteilen, weil ich selbst für meine sechs Jahre in den USA eine kleine Rente aus der Social Security erhalte. Meine Gesprächspartner wundern sich oft, dass der Betrag für die wenigen Jahre, die ich in die Versicherung eingezahlt habe, erstaunlich hoch ausfällt. Dabei liegt der Beitragssatz seit rund 30 Jahren unverändert bei 12,4 Prozent, je zur Hälfte zu tragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das ist also deutlich weniger als in Deutschland mit 18,6 Prozent (2020).
Da die Beschäftigten einen geringeren Anteil ihres Einkommens für die gesetzliche Rente ausgeben müssen als bei uns, haben sie netto mehr Geld für die betriebliche und private Vorsorge übrig. Dieses »eingesparte« Geld fließt seit 1978 vielfach in die betriebliche Vorsorge, die mit dem 401(k)-Plan (benannt nach dem entsprechenden Paragraphen im Steuergesetz) eine rentable und flexible Lösung bietet.
Viele Arbeitgeber, vor allem aus größeren Unternehmen, schießen 50 bis 100 Prozent der Beiträge zu. Arbeitnehmer können bis zu 15 Prozent ihres Jahreseinkommens, maximal 19.000 Dollar (2019, die Grenze steigt in etwa mit der Inflationsrate) einzahlen, über 60-Jährige zusätzlich 6.000 Dollar. Wenn man das mit den maximal 2.100 Euro jährlich für die Riester-Rente vergleicht, wird schnell klar: Mit so geringen Beträgen können die Deutschen kein Vermögen aufbauen, das den Rückgang des Rentenniveaus ausgleichen könnte – zumal hierzulande das Geld überwiegend in Riester-Versicherungen fließt, die wiederum überwiegend in Zinsanlagen investieren, die kaum Rendite abwerfen.
Ganz anders in den USA: Die Beiträge der 401(k)-Pläne werden überwiegend in Aktien- und gemischten Fonds investiert, bei denen die Anlagestrategie auf das erwartete Rentenalter abgestimmt wird. Im Durchschnitt betrug die Aktienquote 2018 stolze 67 Prozent. In den letzten Jahren wurde ein zunehmend größerer Teil in ETF-Sparpläne angelegt, weil sie flexibel, breit gestreut und vor allem außerordentlich preiswert sind. Da einige der Anbieter von klassischen 401(k)-Fondsplänen hohe Gebühren berechnet hatten, gab es immer wieder Konflikte und sogar Gerichtsverfahren. Das war natürlich ein gefundenes Fressen für die Anbieter von ETF-Plänen.
Die Beiträge sind für Arbeitnehmer steuerfrei, der Arbeitgeber kann seinen Anteil als Betriebsausgaben absetzen. Es gibt allerdings seit 2006 zusätzlich den Roth 401(k) (benannt nach dem Senator, der das Gesetz eingebracht hat), der mit versteuertem Einkommen aufgebaut wird. Bei ihm sind die Erträge dafür im Rentenalter steuerfrei, während sie beim klassischen 401(k) dann der Einkommensteuer unterliegen. Die Beschäftigten können also wählen, mit welcher Variante sie sich steuerlich besserstellen, und sie können auch die Beiträge auf die beiden Arten splitten, was zunehmend mehr Arbeitnehmer machen.
Unabhängig von der betrieblichen Vorsorge gibt es den Roth IRA, mit dem Privatpersonen aus versteuertem Einkommen 2019 Vorsorgevermögen bis zu jährlich 6.000 Dollar (über 50-Jährige bis zu 7.000 Dollar) ansparen konnten. Auch dieses Geld fließt überwiegend in Fonds und ETFs. 2019 waren 59 Prozent der Gelder in Aktien angelegt. Kapitalwachstum, Dividenden und Zinsen sind nach fünf Jahren Vertragsdauer steuerfrei.
Die transparente, flexible und renditestarke Art der Altersvorsorge hat bewirkt, dass US-Bürger 2014 kurz vor Renteneintritt (mit 60 bis 64 Jahren) im Durchschnitt 360.000 Dollar auf ihren Vorsorgekonten angespart hatten. Im Durchschnitt hatten die USA 2018 rund 145 Prozent des BIP im Ansparverfahren für die Rente angelegt. Das ist das 2,6fache des deutschen Betrags von 56 Prozent und sehr viel, wenn man bedenkt, dass zusätzlich noch rund 80 Prozent der Rentnerhaushalte über Immobilienvermögen verfügen – ein Riesenunterschied zu Deutschland. Und dieser Umstand ist mit ein Grund dafür, dass der amerikanische Durchschnittshaushalt im internationalen Vergleich finanziell relativ gut für den Ruhestand gerüstet ist. Im Durchschnitt verfügen US-Amerikaner über 227 364 Euro Brutto-Geldvermögen. Das ist über dreimal so viel wie das der Deutschen mit 74 616 Euro. Der Anteil des Umlageverfahrens an der Altersrente liegt mit 54 Prozent deutlich niedriger als in Deutschland, das mit 75 Prozent eine bedenkliche Spitzenposition in den Industriestaaten einnimmt.
Die Schweiz: Freiheit zahlt sich aus
Die Eidgenossen haben im Herbst 2017 Schlagzeilen gemacht, weil eine Volksabstimmung über eine Rentenreform gescheitert ist, der Vorschlag des Parlaments fiel bei der Bevölkerung knapp durch. Die Reform hatte eine Gleichstellung des Renteneintrittsalters für Frauen an das der Männer sowie eine leichte Anhebung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung und eine Mehrwertsteuererhöhung vorgesehen. Die Schweiz leidet wie fast alle Industriestaaten unter den demografischen Veränderungen, weshalb die staatliche Sozialversicherung unter Druck steht.
Die gesetzliche Rente ist obligatorisch für die gesamte Bevölkerung, egal ob Angestellte, Beamte oder Selbständige. Sie dient der Existenzsicherung und der Vermeidung von Altersarmut, ist also eine typische Basisrente. Es gibt allerdings in der Schweiz keine Beitragsbemessungsgrenze, die Beiträge sind also nach oben offen.
Säule zwei betrifft die berufliche Vorsorge, die für alle Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen (2019 waren es 21.350 Franken) ebenfalls Pflicht ist. Das Geld wird überwiegend in Pensionskassen angelegt, bei denen der Arbeitgeber aus einer Vielzahl wählen kann.
Die Beitragssätze sind je nach Alter, Verdienst und Arbeitgeber unterschiedlich, jeweils die Hälfte zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte. Die Anlagestrategie der schweizerischen Pensionskassen ist wesentlich aktienfreundlicher als die ihrer deutschen Pendants, sie legen im Durchschnitt rund 30 Prozent in Aktien an, hinzu kommen mit gut 15 Prozent Immobilien weitere Sachwerte. Gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen sollen nach dem Willen der Regierung 60 Prozent des vor dem Ruhestand erzielten Einkommens erreichen.
Die dritte Säule ist eine freiwillige private Vorsorge. Sobald mit ihr Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden, ist ein Sparvertrag bindend. Deshalb nennt man sie gebundene Vorsorge. Sie kann mit Bankeinlagen, Wertpapieren oder Versicherungen geleistet werden. Die Einzahlungen können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, mindern also die Steuerlast. Erträge und Wertsteigerungen sind während der Sparphase steuerfrei. Die Auszahlung wird zu einem deutlich reduzierten Steuersatz belastet, die Erträge daraus sind im Ruhestand steuerpflichtig. Arbeitnehmer, die Mitglied einer Pensionskasse sind, können bis zu 6.826 Franken (2019) jährlich in die gebundene Vorsorge einzahlen, Selbständige und Arbeitnehmer ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens 34.128 Franken. Auch hier also wie in den USA: Deutlich höhere Beiträge als in Deutschland werden steuerlich gefördert, und es gibt viel Freizügigkeit und Flexibilität in der Gestaltung der Vorsorge.
In der Schweiz bestreitet das Umlageverfahren 57 Prozent der Rente und das Durchschnittsvermögen pro Kopf liegt mit 266 318 Euro weltweit auf dem höchsten Niveau und ist mehr als dreimal so hoch wie in Deutschland.
In der kommenden Woche skizziert Gottfried Heller einen Reformvorschlag für Deutschland.