Summary:
Die Vorfrist für die zeitgerechte Unterstellung unter die Finanzaufsicht ist für die unabhängigen Vermögenseverwalter in der Schweiz bereits abgelaufen. Nun belässt es die Finma nicht mehr bei Ermahnungen.
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Die Vorfrist für die zeitgerechte Unterstellung unter die Finanzaufsicht ist für die unabhängigen Vermögenseverwalter in der Schweiz bereits abgelaufen. Nun belässt es die Finma nicht mehr bei Ermahnungen.