Julius Bär darf wieder grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchführen. (Bild: ZVG)Nach der Feststellung von schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) Julius Bär im Februar 2020 untersagt, bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Nun wurde Julius Bär von der Finma informiert, dass diese das verhängte Verbot formell aufhebt, wie die Bank am Mittwoch bekannt gab. Julius Bär weist in der Mitteilung auf die massgeblichen Fortschritte der Bank in der Stärkung ihres unternehmensweiten Risikomanagements hin, insbesondere mit Blick auf die Geldwäschereiprävention und begrüsst die Aufhebung des Verbots. Dieser Entscheid basiere auf einem Statusbericht der von der
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Julius Bär darf wieder grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchführen. (Bild: ZVG)
Nach der Feststellung von schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) Julius Bär im Februar 2020 untersagt, bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Nun wurde Julius Bär von der Finma informiert, dass diese das verhängte Verbot formell aufhebt, wie die Bank am Mittwoch bekannt gab. Julius Bär weist in der Mitteilung auf die massgeblichen Fortschritte der Bank in der Stärkung ihres unternehmensweiten Risikomanagements hin, insbesondere mit Blick auf die Geldwäschereiprävention und begrüsst die Aufhebung des Verbots.
Dieser Entscheid basiere auf einem Statusbericht der von der Finma eingesetzten Prüfbeauftragten, welche die Umsetzung der von der Finma verfügten und der bankeigenen Massnahmen prüft. Allerdings werde die Finanzmarktaufsicht Julius Bär bis zum Abschluss der vollständigen Umsetzung dieser Massnahmen weiterhin eng durch die eingesetzte unabhängige Prüfbeauftragte sowie durch zusätzliche
Aufsichtsmassnahmen begleiten.
Die Finma hatte im Februar 2020 festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Die Finma wies die Bank an, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Zudem auferlegte sie der Bank, Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anzupassen und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung zu erhöhen. Ausserdem untersagte sie Julius Bär, bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen.
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