Diese betroffenen Personen haben einen Wohnsitz in Grossbritannien und wurden in der Schweiz positiv auf das Coronavirus getestet. Die Proben wurden im Nationalen Referenzzentrum für neuauftretende Viruskrankheiten in Genf sequenziert. Die Personen seien dem BAG namentlich bekannt, heisst es in der Mitteilung. Die Kantone, aus denen diese Proben stammen, wurden durch das BAG darauf aufmerksam gemacht, dass diese ansteckendere Variante allenfalls bei ihnen zirkulieren könnte. Um welche Kantone es sich handelt, gab das BAG nicht bekannt. Das BAG geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich die positiv getesteten Personen in Isolation befinden. Ein Kanton habe dies für eine der beiden Personen bereits bestätigt. Deren Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Ein zweiter Kanton sei
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Diese betroffenen Personen haben einen Wohnsitz in Grossbritannien und wurden in der Schweiz positiv auf das Coronavirus getestet. Die Proben wurden im Nationalen Referenzzentrum für neuauftretende Viruskrankheiten in Genf sequenziert.
Die Personen seien dem BAG namentlich bekannt, heisst es in der Mitteilung. Die Kantone, aus denen diese Proben stammen, wurden durch das BAG darauf aufmerksam gemacht, dass diese ansteckendere Variante allenfalls bei ihnen zirkulieren könnte. Um welche Kantone es sich handelt, gab das BAG nicht bekannt.
Das BAG geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich die positiv getesteten Personen in Isolation befinden. Ein Kanton habe dies für eine der beiden Personen bereits bestätigt. Deren Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Ein zweiter Kanton sei aktuell daran, die betroffene Person zu kontaktieren, schreibt das BAG.
Nach Bekanntwerden von neuen Coronavirus-Varianten in Grossbritannien und Südafrika hatte die Schweiz Massnahmen ergriffen, um allfällige Mutationen des Virus zu finden. So werden verschiedene Proben von positiv getesteten Personen aktuell durch Sequenzierung auf eine allfällige Mutation des Virus untersucht. Dadurch soll festgestellt werden, ob eine positiv getestete Person Trägerin der neuen Variante ist.
Das BAG hatte am Mittwoch Britinnen und Briten und auch Gäste aus Südafrika in der Schweiz mit einer SMS-Nachricht über die für sie geltenden Corona-Regeln informiert. In der Nachricht wurden die angeschriebenen Personen darüber informiert, dass sich alle Reisenden aus Grossbritannien oder Südafrika, die am oder nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz gekommen sind, ab dem Ankunftsdatum für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen.
(AWP)