Thursday , May 2 2024
Home / Batz / Nix Grexit

Nix Grexit

Summary:
Urs Birchler Griechenland kann nicht mehr zahlen. Verschiedene Beobachter rechnen daher mit einem „Grexit“, einem Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone. Dabei übersehen sie die hohen rechtlichen Hürden. Unter Überschreitung der Kompetenzen des Autors ein kurzer Blick auf die Rechtslage: Ein Austritt aus der EU (und daher aus dem Euro) ist möglich durch einseitige Erklärung eines Landes, die nach zwei Jahren in Kraft tritt. Eine Neuverhandlung des EU-Mitgliedschaftsvertrags ist möglich. Der neue Vertrag müsste aber von allen Mitgliedstaaten der EU (nicht nur jener der Euro-Zone!) ratifiziert werden. Ein Austritt aus dem Euro-Verbund: freiwillig: ist ohne Austritt aus der EU nicht möglich. unfreiwillig (Herauswurf): ist nicht möglich. Eine Parallelwährung: in Form einer echten Parallelwährung (z.B. Rückkehr zur Drachme) ist möglich, führt aber zu einer Prozesslawine. in einer verkappter Form (z.B. Gutscheine des Staates, die auf Euro lauten) scheint kein EU-Recht zu verletzen, höchstens nationales Recht (z.B. im Verhältnis Regierung-Notenbank; Arbeitsrecht). Fazit: Grexit-Szenarien sind tägliche Adrenalinhäppchen für Zeitungsleser, aber schon aus rechtlichen Gründen (nicht zu reden von den organisatorischen und ökonomischen Problemen) irrelevant.

Topics:
Urs Birchler considers the following as important: , , , ,

This could be interesting, too:

Dirk Niepelt writes “A Macroeconomic Perspective on Retail CBDC and the Digital Euro,” EIZ, 2023

Joseph Y. Calhoun writes Weekly Market Pulse: A Fatal Conceit

Urs Birchler writes 50 Jahre und kein bisschen weiter?

Joseph Y. Calhoun writes Weekly Market Pulse: Currency Illusion

Urs Birchler

Griechenland kann nicht mehr zahlen. Verschiedene Beobachter rechnen daher mit einem „Grexit“, einem Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone. Dabei übersehen sie die hohen rechtlichen Hürden. Unter Überschreitung der Kompetenzen des Autors ein kurzer Blick auf die Rechtslage:

  1. Ein Austritt aus der EU (und daher aus dem Euro) ist möglich durch einseitige Erklärung eines Landes, die nach zwei Jahren in Kraft tritt.
  2. Eine Neuverhandlung des EU-Mitgliedschaftsvertrags ist möglich. Der neue Vertrag müsste aber von allen Mitgliedstaaten der EU (nicht nur jener der Euro-Zone!) ratifiziert werden.
  3. Ein Austritt aus dem Euro-Verbund:
    • freiwillig: ist ohne Austritt aus der EU nicht möglich.
    • unfreiwillig (Herauswurf): ist nicht möglich.
  4. Eine Parallelwährung:
    • in Form einer echten Parallelwährung (z.B. Rückkehr zur Drachme) ist möglich, führt aber zu einer Prozesslawine.
    • in einer verkappter Form (z.B. Gutscheine des Staates, die auf Euro lauten) scheint kein EU-Recht zu verletzen, höchstens nationales Recht (z.B. im Verhältnis Regierung-Notenbank; Arbeitsrecht).

Fazit: Grexit-Szenarien sind tägliche Adrenalinhäppchen für Zeitungsleser, aber schon aus rechtlichen Gründen (nicht zu reden von den organisatorischen und ökonomischen Problemen) irrelevant. Was wirklich geschehen wird: Griechenland zahlt seine internationalen Schulden nicht, versucht primär inländische Verpflichtungen (Löhne, Renten; indirekt auch Einlagen der Banken) zu honorieren und bleibt im Euro, mindestens pro forma.

Quellen:

Urs Birchler
Professor für Banking am Institut für Banking und Finance (IBF) an der Universität Zürich. Doktorat in Volkswirtschaftslehre; mehrjährige Tätigkeit als Direktionsmitglied bei der Schweizerischen Nationalbank, einschliesslich Vertretung der SNB im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht; Aufbau und Leitung der Research Task Force des Basler Ausschusses. Forschungsschwerpunkte: Banken, Finanzmärkte, Regulierung, Informationsökonomik.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *