Saturday , November 2 2024
Home / Batz / Nix Grexit

Nix Grexit

Summary:
Urs Birchler Griechenland kann nicht mehr zahlen. Verschiedene Beobachter rechnen daher mit einem „Grexit“, einem Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone. Dabei übersehen sie die hohen rechtlichen Hürden. Unter Überschreitung der Kompetenzen des Autors ein kurzer Blick auf die Rechtslage: Ein Austritt aus der EU (und daher aus dem Euro) ist möglich durch einseitige Erklärung eines Landes, die nach zwei Jahren in Kraft tritt. Eine Neuverhandlung des EU-Mitgliedschaftsvertrags ist möglich. Der neue Vertrag müsste aber von allen Mitgliedstaaten der EU (nicht nur jener der Euro-Zone!) ratifiziert werden. Ein Austritt aus dem Euro-Verbund: freiwillig: ist ohne Austritt aus der EU nicht möglich. unfreiwillig (Herauswurf): ist nicht möglich. Eine Parallelwährung: in Form einer echten Parallelwährung (z.B. Rückkehr zur Drachme) ist möglich, führt aber zu einer Prozesslawine. in einer verkappter Form (z.B. Gutscheine des Staates, die auf Euro lauten) scheint kein EU-Recht zu verletzen, höchstens nationales Recht (z.B. im Verhältnis Regierung-Notenbank; Arbeitsrecht). Fazit: Grexit-Szenarien sind tägliche Adrenalinhäppchen für Zeitungsleser, aber schon aus rechtlichen Gründen (nicht zu reden von den organisatorischen und ökonomischen Problemen) irrelevant.

Topics:
Urs Birchler considers the following as important: , , , ,

This could be interesting, too:

Urs Birchler writes Hydranten statt Brandmauern?

Dirk Niepelt writes “A Macroeconomic Perspective on Retail CBDC and the Digital Euro,” EIZ, 2023

Joseph Y. Calhoun writes Weekly Market Pulse: A Fatal Conceit

Urs Birchler writes 50 Jahre und kein bisschen weiter?

Urs Birchler

Griechenland kann nicht mehr zahlen. Verschiedene Beobachter rechnen daher mit einem „Grexit“, einem Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone. Dabei übersehen sie die hohen rechtlichen Hürden. Unter Überschreitung der Kompetenzen des Autors ein kurzer Blick auf die Rechtslage:

  1. Ein Austritt aus der EU (und daher aus dem Euro) ist möglich durch einseitige Erklärung eines Landes, die nach zwei Jahren in Kraft tritt.
  2. Eine Neuverhandlung des EU-Mitgliedschaftsvertrags ist möglich. Der neue Vertrag müsste aber von allen Mitgliedstaaten der EU (nicht nur jener der Euro-Zone!) ratifiziert werden.
  3. Ein Austritt aus dem Euro-Verbund:
    • freiwillig: ist ohne Austritt aus der EU nicht möglich.
    • unfreiwillig (Herauswurf): ist nicht möglich.
  4. Eine Parallelwährung:
    • in Form einer echten Parallelwährung (z.B. Rückkehr zur Drachme) ist möglich, führt aber zu einer Prozesslawine.
    • in einer verkappter Form (z.B. Gutscheine des Staates, die auf Euro lauten) scheint kein EU-Recht zu verletzen, höchstens nationales Recht (z.B. im Verhältnis Regierung-Notenbank; Arbeitsrecht).

Fazit: Grexit-Szenarien sind tägliche Adrenalinhäppchen für Zeitungsleser, aber schon aus rechtlichen Gründen (nicht zu reden von den organisatorischen und ökonomischen Problemen) irrelevant. Was wirklich geschehen wird: Griechenland zahlt seine internationalen Schulden nicht, versucht primär inländische Verpflichtungen (Löhne, Renten; indirekt auch Einlagen der Banken) zu honorieren und bleibt im Euro, mindestens pro forma.

Quellen:

Urs Birchler
Professor für Banking am Institut für Banking und Finance (IBF) an der Universität Zürich. Doktorat in Volkswirtschaftslehre; mehrjährige Tätigkeit als Direktionsmitglied bei der Schweizerischen Nationalbank, einschliesslich Vertretung der SNB im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht; Aufbau und Leitung der Research Task Force des Basler Ausschusses. Forschungsschwerpunkte: Banken, Finanzmärkte, Regulierung, Informationsökonomik.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *