Das Gericht hat dem Antrag der Sachwalter zugestimmt, das GZO Spital Wetzikon von der provisorischen in die definitive Nachlassstundung zu überführen. Der Schuldner will die Zeit nutzen, um einen Dialog mit den Anspruchsgruppen zu führen, zu denen auch die Obligationäre zählen. Dadurch sollen tragfähige Lösungen gefunden werden.
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Das Gericht hat dem Antrag der Sachwalter zugestimmt, das GZO Spital Wetzikon von der provisorischen in die definitive Nachlassstundung zu überführen. Der Schuldner will die Zeit nutzen, um einen Dialog mit den Anspruchsgruppen zu führen, zu denen auch die Obligationäre zählen. Dadurch sollen tragfähige Lösungen gefunden werden.