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Teilerfolg für Unabhängigkeitspartei vor Bundesgericht. Zürcher Bodengesetz wird aufgeschoben

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Die Unabhängigkeitspartei des Kantons Zürich (up!zh) hat einen Teilerfolg vor Bundesgericht erzielt. Die liberale Partei hatte eine Beschwerde gegen das neue Zürcher Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) eingereicht. Nun hat das Bundesgericht der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Gesetz kann somit 2021 noch nicht in Kraft treten.  Die Unabhängigkeitspartei hatte die Beschwerde eingereicht, weil das Gesetz zu unnötiger Bürokratie und Regulierung führt. Die Verfügung ist noch noch keine Indikation ob die Partei auch inhaltlich Erfolg haben wird. Dies wird sich voraussichtlich erst im 2021 entscheiden.

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Die Unabhängigkeitspartei hatte die Beschwerde eingereicht, weil das Gesetz zu unnötiger Bürokratie und Regulierung führt. Die Verfügung ist noch noch keine Indikation ob die Partei auch inhaltlich Erfolg haben wird. Dies wird sich voraussichtlich erst im 2021 entscheiden.  

Silvan Amberg
Silvan betreut die internationalen Beizehungen von up!schweiz und wirkt im Vorstand mit. Als diplomierter Ökonom, Finanzanalyst und Steuerexperte weiss er genau, wo der Staat uns täglich abzockt. Neben seinem politischen Engagement ist er Steuerexperte bei einer Big4-Beratungsgesellschaft und Hauptmann in der Schweizer Armee. Seine Hobbies sind Fitness, Reisen und Sprachen.

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