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Bundesrat will die Mehrfachnutzung von Daten fördern und Unternehmen entlasten

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Bern, 27.09.2019 - Personen und Unternehmen sollen den Behörden bestimmte Angaben nur noch einmal melden müssen. Der Bundesrat will die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter machen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 27. September 2019 beim Bundesamt für Statistik vier Pilotprojekte in die Wege geleitet. Damit werden die Grundlagen für die Umsetzung des sogenannten «Once-Only»-Prinzips geschaffen. Das System der öffentlichen Statistik der Schweiz umfasst neben dem Bundesamt für Statistik (BFS) als zentralem Kompetenzzentrum rund 40 Bundesstellen und weitere Institutionen, die für den Vollzug von Verwaltungsaufgaben

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Bern, 27.09.2019 - Personen und Unternehmen sollen den Behörden bestimmte Angaben nur noch einmal melden müssen. Der Bundesrat will die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter machen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 27. September 2019 beim Bundesamt für Statistik vier Pilotprojekte in die Wege geleitet. Damit werden die Grundlagen für die Umsetzung des sogenannten «Once-Only»-Prinzips geschaffen.

Das System der öffentlichen Statistik der Schweiz umfasst neben dem Bundesamt für Statistik (BFS) als zentralem Kompetenzzentrum rund 40 Bundesstellen und weitere Institutionen, die für den Vollzug von Verwaltungsaufgaben Daten erheben und teilweise eigene Statistiken erarbeiten. Zudem verfügen die Mehrzahl der Kantone und einige grössere Städte über eigene Statistikstellen. Dabei kommt es zu Mehrfacherhebungen, die Unternehmen und Privaten Aufwand verursachen.

Damit Daten mehrfach genutzt werden können, müssen alle betroffenen Stellen der öffentlichen Hand die Datenkataloge und die Metadaten (Beschreibung eines Datensatzes) einheitlich verwenden. Zudem müssen die verschiedenen Stellen die Daten austauschen können. Für den Bundesrat ist das Vertrauen in den Datenschutz und in die Qualität der Daten wichtig für deren Mehrfachnutzung. Datenlieferanten und Nutzer müssen die Gewissheit haben, dass die Daten für die notwendigen Zwecke verwendet werden können. Es muss transparent sein, wie die Daten erhoben wurden und wie der Zugriff auf die Daten ermöglicht wird.

Der Bundesrat will die Unternehmen und die Bevölkerung durch wegfallende Datenlieferungen entlasten und das Once-Only-Prinzip schrittweise umsetzen. Er hat beschlossen, in vier Pilotprojekten weitere Erfahrungen zu sammeln. So sollen in der Schweizerischen Berufsnomenklatur die beruflichen Tätigkeiten einheitlich erfasst werden. Damit soll die Umsetzung der Stellenmeldepflicht vereinfacht und verbessert werden. Zudem soll in der stationären Gesundheitsversorgung ein einheitlicher Standard für die Transaktionsdaten der Spitäler (u.a. wirtschaftliche und medizinische Ordnungssysteme) und für die entsprechenden Stammdaten definiert werden. Schliesslich wird geprüft, wie die Unternehmen bei den Lohnstatistiken entlastet und im Bereich der Steuern Mehrfacherhebungen vermieden werden können.

Zur weiteren Umsetzung des gesamten Vorhabens beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen, die Standardisierung und Harmonisierung der Daten der Bundesverwaltung voranzutreiben. Ein hierfür eingesetztes Gremium wird durch eine Fachstelle beim Bundesamt für Statistik unterstützt. Diese soll die technischen Hilfsmittel für die Umsetzung aufbauen und bestehende Anwendungen weiterentwickeln.

Die Mehrfachnutzung von Daten ist Ziel der Strategie Digitale Schweiz sowie der
E-Government-Strategie Schweiz. Zudem beauftragte das Parlament mit der Motion 16.4011 «Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung» den Bundesrat, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen.


Download Medienmitteilung

Bundesrat will die Mehrfachnutzung von Daten fördern und Unternehmen entlasten
(PDF, 2 Seiten, 127 kB)


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