Der Bundesrat hat den Evaluationsbericht des neuen Volkszählungssystems zur Kenntnis genommen und ihn an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 gutgeheissen. 2010 fand die Umstellung von einer Vollerhebung alle zehn Jahre auf eine jährliche eidgenössische Volkszählung statt. Seither beruht diese auf Verwaltungsregisterdaten und Stichprobenerhebungen. Aus der Evaluation des neuen Systems geht hervor, dass dieses seinen Auftrag vollständig erfüllt und die Hauptnutzer voll und ganz überzeugt. Seit 2010 wird die eidgenössische Volkszählung jährlich durchgeführt. Sie stützt sich hauptsächlich auf die Verwendung der Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone, der Personenregister des Bundes sowie des
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Der Bundesrat hat den Evaluationsbericht des neuen Volkszählungssystems zur Kenntnis genommen und ihn an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 gutgeheissen. 2010 fand die Umstellung von einer Vollerhebung alle zehn Jahre auf eine jährliche eidgenössische Volkszählung statt. Seither beruht diese auf Verwaltungsregisterdaten und Stichprobenerhebungen. Aus der Evaluation des neuen Systems geht hervor, dass dieses seinen Auftrag vollständig erfüllt und die Hauptnutzer voll und ganz überzeugt.
Seit 2010 wird die eidgenössische Volkszählung jährlich durchgeführt. Sie stützt sich hauptsächlich auf die Verwendung der Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone, der Personenregister des Bundes sowie des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters. Die gesammelten Informationen werden durch Stichprobenerhebungen ergänzt.
Eine insgesamt sehr positive Evaluation
Die Evaluation zeigt, dass das neue Volkszählungssystem sehr zufriedenstellend ist. Im Vergleich zum früheren System hat sich der Aufwand für die Befragten und die Gemeinden deutlich verringert. Dank der statistischen Auswertung der Verwaltungsregister wird jährlich nur noch ein verschwindend kleiner Teil der Bevölkerung befragt.
Ein flexibles, auf die aktuellen Bedürfnisse ausgerichtetes System
Die neue Lösung ist sehr anpassungsfähig und trägt den zahlreichen und vielfältigen behandelten Themenbereichen sowie der Nachfrage nach stets aktuellen Daten Rechnung. Es werden Informationen zu unterschiedlichsten Themen wie Familie, Wohnen, Mobilität, Sprache, Religion, Ausbildung und Gesundheit geliefert. Die Aktualität der Daten und die Themenvielfalt wiegen nach Ansicht der Hauptnutzer den Verlust bei der geografischen Genauigkeit auf. Ausserdem ist die internationale Vergleichbarkeit des Systems gewährleistet.
Wichtiger Beitrag zur Digitalisierung
Mit der Einführung des neuen Volkszählungssystems hat der Bund einen wichtigen Beitrag zum Projekt E-Government geleistet. Dank der Harmonisierung der Personenregister von Bund, Kantonen und Gemeinden ist nun ein elektronischer Datenaustausch möglich.
Die Volkszählung ist im digitalen Zeitalter angekommen. Der gesamte Prozess, von der Erhebung bis hin zur Diffusion der Ergebnisse, findet digitalisiert statt. Damit wird die Modernisierung der öffentlichen Statistik in der Schweiz bedeutend vorangetrieben.
Langfristige Investitionen
Das neue System kostet rund 100 Millionen Franken weniger als das alte. Die getätigten Investitionen sowohl auf der Ebene der Registerauswertung als auch des Produktionssystems sind langfristig ausgerichtet und weit über die eigentliche Volkszählung hinaus von Nutzen, vor allem im Hinblick auf den elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden.
Entwicklungspotenzial
Das neue System bietet zudem Entwicklungspotenzial, insbesondere bei der Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Quellen zu statistischen Zwecken. Dank solcher Datenabgleichungen können Informationen produziert werden, ohne neue Erhebungen durchzuführen. Eine weitere Stärke des neuen Systems sind Längsschnittanalysen, d.h. die Beobachtung von Verläufen über mehrere Jahre.
Download Medienmitteilung
Positive Bilanz zum neuen Volkszählungssystem
(PDF, 2 Seiten, 50 kB)
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Evaluationsbericht des neuen Volkszählungssystems