Photo: Christoph Scholz from Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0) Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“. Die EU finanziert im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Fülle von Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Bei solchen Förderungen ist vorgesehen, dass sich die Mitgliedstaaten mit einem Eigenanteil an den Ausgaben beteiligen. In Deutschland sind in der Regel die Bundesländer für Fördermaßnahmen zuständig und tragen dementsprechend den Eigenanteil. Soweit nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zulässig, beteiligt sich auch der Bund an der Finanzierung. Wesentliche Instrumente der europäischen Förderpolitik sind die beiden großen EU-Strukturfonds, nämlich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Aus diesen Fonds
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Photo: Christoph Scholz from Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“.
Die EU finanziert im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Fülle von Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Bei solchen Förderungen ist vorgesehen, dass sich die Mitgliedstaaten mit einem Eigenanteil an den Ausgaben beteiligen. In Deutschland sind in der Regel die Bundesländer für Fördermaßnahmen zuständig und tragen dementsprechend den Eigenanteil. Soweit nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zulässig, beteiligt sich auch der Bund an der Finanzierung.
Wesentliche Instrumente der europäischen Förderpolitik sind die beiden großen EU-Strukturfonds, nämlich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Aus diesen Fonds werden Maßnahmen gefördert, welche die Regionen wettbewerbsfähiger machen, wirtschaftliches Wachstum begünstigen und Arbeitsplätze schaffen sollen.
Um an die Gelder der EU heranzukommen, ist jedoch regelmäßig eine Vielzahl von bürokratischen Hürden zu überwinden. Weil es in früheren Jahren Korruptionsvorwürfe gab, hat sich die EU-Kommission für die genannten Förderprogramme ein überaus kompliziertes Verfahren ausgedacht. Die Empfängerländer müssen aufwendige Verwaltungs- und Kontrollsysteme einrichten, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden. Eine Fülle verschiedener Behörden zahlt aus, bescheinigt und kontrolliert in einem hochbürokratischen Verfahren.
Der administrative Aufwand bei Fördermaßnahem der EU wurde ermittelt
Ein Gutachter hat vor kurzem in einem ostdeutschen Bundesland untersucht, welcher Verwaltungsaufwand bei der Durchführung der Fördermaßnahmen aus den beiden Strukturfonds entsteht. Der administrative Aufwand ergibt sich im Wesentlichen aus den von der EU vorgeschriebenen Verwaltungs- und Kontrollsystemen. Der Gutachter hat das mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beschäftigte Personal des Bundeslandes ermittelt und anschließend eine Vollkostenrechnung durchgeführt. Die so berechneten administrativen Kosten hat er in Relation zu den Fördermitteln aus den Strukturfonds gesetzt.
Dem Bundesland fließen EU-Mittel von rund 1,7 Milliarden Euro zu
In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem ostdeutschen Bundesland aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusammen mit dem von dem Bundesland aufzubringenden Eigenanteil ergibt sich ein Gesamtfördervolumen von nahezu 2,1 Milliarden Euro. Gemäß den Vorgaben der EU hat die Landesverwaltung für jeden der beiden Strukturfonds eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde, eine Prüfbehörde, eine Prüfstelle sowie zwischengeschaltete bzw. beauftragte Stellen eingerichtet.
Die Verwaltungskosten betrugen 8,9 bzw. 16,6 Prozent
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 hat der Gutachter für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung einen Verwaltungsaufwand von 130,0 Millionen Euro bei Fördermitteln inklusive Landesanteil von 1.456,3 Millionen Euro errechnet. Das entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent. Bei dem Europäischen Sozialfonds belief sich der Verwaltungsaufwand auf 103,0 Millionen Euro bei Fördermitteln inklusive Landesanteil von 624,1 Millionen, was einem Anteil von 16,6 Prozent entspricht. Auffällig ist, dass der Verwaltungsaufwand beim Sozialfonds fast doppelt so hoch war wie beim Regionalfonds. Ursächlich hierfür ist nach Ansicht des Gutachters die häufig zu kleinteilige Förderpraxis beim Europäischen Sozialfonds. Der Gutachter hat empfohlen, bei der Vorbereitung für die nächste Förderperiode den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Administrative Aufgaben sollten zentralisiert und die Förderung durch Kleinstbeträge vermieden werden.
Die Subventionierung durch die EU sollte zurückgefahren werden
Natürlich ist es sinnvoll, den Verwaltungsaufwand bei den beiden in Rede stehenden Strukturfonds zu verringern, damit die Fördermittel möglichst ungeschmälert für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden können. Aber die grundlegende Problematik der EU-Förderung liegt ganz woanders. Die Erfahrung gerade bei der Strukturförderung zeigt, dass mit den Fördermitteln häufig keine unerfüllten Bedarfe gedeckt werden, sondern dass sich die potentiellen Empfänger Projekte ausdenken, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Über weite Strecken liegt mithin eine Fehlleitung von Ressourcen vor. Im Grunde spricht vieles dafür, die Subventionierung durch die EU stark zurückzufahren. Aber das Gegenteil findet gerade statt: Die Mitgliedstaaten pumpen immer höhere Beträge in den EU-Haushalt, insbesondere jetzt, im Zuge der sogenannten Coronakrise, um sich dann einen Teil der Mittel im Rahmen aufwendiger Verfahren wieder zurückzuholen. Ein völlig aus dem Ruder gelaufenes System.