Wenn die Schweizer Stimmbürger demnächst über die Vollgeldinitiative zu befinden haben, dann steht eine historisch gewachsene Geldordnung zur Disposition. Die Initiative verlangt, dass Zahlungsmittel ausschliesslich von der Zentralbank herausgegeben werden dürfen. Auch Giralgeld, mit dem der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird, soll nicht mehr wie bisher von Geschäftsbanken, sondern nur noch von der Notenbank emittiert werden. Was dies bedeuten würde, zeigt dieser Beitrag. Auf den ersten Blick erscheint ein derartiger Systemwechsel attraktiv, denn er verspricht eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten von Zentralbank und Geschäftsbanken. Erstere würde uneingeschränkt den Bestand an Zahlungsmitteln kontrollieren. Letztere würden zu blossen Intermediären von Zahlungsmitteln; ihrem traditionellen, durch Sichteinlagen finanzierten Kreditgeschäft wäre die Grundlage entzogen. Im Idealfall hätte dies eine Reihe positiver Konsequenzen. Der unbefriedigende Zustand, dass Haushalte und Firmen das gesetzliche Zahlungsmittel nur in Form von Münzen und Noten halten und daher nur beschränkt einsetzen können, würde beseitigt. Mit der Einführung elektronischen Zentralbankgelds wäre niemand mehr gezwungen, auf Giralgeld von Banken auszuweichen, wenn er nicht bar bezahlen will oder — aufgrund gesetzlicher Vorschriften — darf.
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Wenn die Schweizer Stimmbürger demnächst über die Vollgeldinitiative zu befinden haben, dann steht eine historisch gewachsene Geldordnung zur Disposition. Die Initiative verlangt, dass Zahlungsmittel ausschliesslich von der Zentralbank herausgegeben werden dürfen. Auch Giralgeld, mit dem der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird, soll nicht mehr wie bisher von Geschäftsbanken, sondern nur noch von der Notenbank emittiert werden. Was dies bedeuten würde, zeigt dieser Beitrag.
Auf den ersten Blick erscheint ein derartiger Systemwechsel attraktiv, denn er verspricht eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten von Zentralbank und Geschäftsbanken. Erstere würde uneingeschränkt den Bestand an Zahlungsmitteln kontrollieren. Letztere würden zu blossen Intermediären von Zahlungsmitteln; ihrem traditionellen, durch Sichteinlagen finanzierten Kreditgeschäft wäre die Grundlage entzogen.
Im Idealfall hätte dies eine Reihe positiver Konsequenzen. Der unbefriedigende Zustand, dass Haushalte und Firmen das gesetzliche Zahlungsmittel nur in Form von Münzen und Noten halten und daher nur beschränkt einsetzen können, würde beseitigt. Mit der Einführung elektronischen Zentralbankgelds wäre niemand mehr gezwungen, auf Giralgeld von Banken auszuweichen, wenn er nicht bar bezahlen will oder — aufgrund gesetzlicher Vorschriften — darf. Das gesetzliche Zahlungsmittel würde seinem Anspruch auf universelle Einsetzbarkeit wieder gerecht.
Ausserdem wäre das Zahlungsverkehrssystem vor den Folgen von Bankenzusammenbrüchen geschützt. Traditionelle Bank Runs gehörten der Vergangenheit an, denn Giralgeld könnte nicht mehr zerstört werden. Damit entfiele auch die Grundlage für Einlagensicherungen (von Zahlungsverkehrs-, nicht aber Sparkonten) und für diejenigen Aspekte der Bankenregulierung, die Anreizverzerrungen aufgrund der Einlagensicherung korrigieren sollen.
Schliesslich könnte die uneingeschränkte Kontrolle des Geldumlaufs durch die Zentralbank zu einer Stabilisierung der Kreditvergabe und einer Beruhigung der Finanzmärkte beitragen, und es wäre ausgeschlossen, dass unangemessene Geldschöpfungsgewinne bei den Geschäftsbanken anfallen.
Dass Vollgeld diese positiven Konsequenzen haben könnte, bedeutet nicht, dass ein Systemwechsel sinnvoll ist. Das Gegenteil trifft vielmehr zu, weil den Vorteilen gewichtige Nachteile gegenüberstehen oder weniger einschneidende Massnahmen dieselben Vorteile versprechen. Die Einführung von elektronischem Zentralbankgeld setzt nicht voraus, dass Banken kein Giralgeld mehr emittieren. „Liquiditätsversicherungen“ in der Form von Sichteinlagen bei Geschäftsbanken stiften gesellschaftlichen Nutzen, wenn Liquiditätshaltung Kosten verursacht. Die alleinige Kontrolle der Geldmenge durch die Zentralbank könnte den politischen Druck auf die Geldpolitik und das Risiko von Fehlentscheiden erhöhen sowie deren Folgen verschärfen. Und schliesslich stehen bereits heute vielfältige Instrumente zur Einflussnahme auf die Banken zur Verfügung. Das Kreditvolumen zum Beispiel lässt sich anhand von Mindestreservesätzen oder Lenkungssteuern auf Bankverbindlichkeiten steuern und eine strenge Lender of Last Resort Politik der Notenbank kann verhindern, dass Gewinne aus Geldschöpfung privatisiert werden, während die Gesellschaft bei Liquiditätsproblemen der Banken die Kosten von Rettungsmassnahmen zu tragen hat.
Doch die Vollgeldinitiative ist nicht nur unverhältnismässig und mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung der Machtfülle der Zentralbank wohl auch unzeitgemäss. Ebenso schwer wiegt, dass sich das von ihr angestrebte Verbot der privaten Geldschöpfung gar nicht durchsetzen lassen dürfte, weil die Abschaffung von Sichteinlagen Ausweichmanöver der Banken und einzelner ihrer Kunden provozieren würde. So könnten zum Beispiel längerfristige Verbindlichkeiten, Fondsanteile oder Devisen als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Sollten die Preise dieser Instrumente stärker schwanken oder ihre Bonität in Frage gestellt werden, so müsste wie bis anhin die Zentralbank eingreifen, um Störungen des Zahlungsverkehrs zu vermeiden.
Dies verdeutlicht einen zentralen Aspekt: Die ordnungspolitische Problematik der herrschenden Geldordnung besteht nicht darin, dass Verbindlichkeiten von Geschäftsbanken als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Der Kern des Problems ist vielmehr, dass das Publikum mit diesen privaten Verbindlichkeiten bezahlt und gleichzeitig darauf vertraut, dass die Öffentlichkeit in Gestalt der Notenbank den Werterhalt der Sichteinlagen garantiert. Dieser Erwartungshaltung kann sich die Zentralbank in einer Demokratie auf Dauer nicht entziehen, denn ein Nicht-Eingreifen im Krisenfall hätte politische und soziale Spannungen zur Folge. Die Erwartungen werden daher ex post erfüllt und infolgedessen ex ante noch verstärkt. Wie so häufig liegt die Zeitinkonsistenz optimaler staatlicher Eingriffe an der Wurzel des ordnungspolitischen Problems.
Profiteure der sich selbst erfüllenden Erwartungen sind die Geschäftsbanken und ihre Kunden. Doch weil das herrschende Arrangement trotz seiner unbestrittenen Nachteile auch Vorteile bietet, insbesondere was die effiziente Bewirtschaftung von Liquidität betrifft, wird es nicht nur toleriert sondern aktiv durch die Einlagensicherung und die Lender of Last Resort Fazilität der Zentralbank gestützt.
Die Vollgeldinitiative stellt dieses Arrangement infrage und hofft, dass ein schlichtes Verbot einen grundlegenden Systemwechsel herbeiführen kann. Doch eine handstreichartige Korrektur jahrzehntelang bestärkter Erwartungen wird kaum möglich sein. Nach einem Systemwechsel käme es vielmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den beschriebenen Ausweichmanövern und die Zentralbank müsste entweder klein beigeben oder aber Verwerfungen in Kauf nehmen, sobald trotz Vollgeld die erste Krise das Zahlungsverkehrssystem bedrohte.
Eine erfolgversprechendere Strategie zur Neugestaltung der Geldordnung setzt anstelle des kaum durchsetzbaren Verbots von Sichteinlagen auf Freiwilligkeit. Wie von der Initiative vorgeschlagen sollte dem Publikum die Verwendung elektronischen Notenbankgelds ermöglicht werden, doch damit sollte kein Verbot traditioneller Sichteinlagen einhergehen. Früher oder später dürften sich viele Anleger aus eigenem Antrieb dafür entscheiden, das für sie neue Zahlungsmittel einzusetzen, obwohl es im Gegensatz zu Giroguthaben bei Geschäftsbanken (selbst in normalen Zeiten) keinen Zins abwirft, dafür aber hundertprozentig sicher und liquide ist. Je mehr Haushalte und Firmen ihre Zahlungen mit elektronischem Notenbankgeld abwickelten, desto stärker nähme die Erwartungshaltung ab, dass Sichteinlagen bei Geschäftsbanken staatlich zu garantieren sind. Der Druck auf die Zentralbank wiche und das ordnungspolitische Problem wäre je länger desto mehr beseitigt.
Sollte also jeder Bürger bei der Zentralbank ein Zahlungsverkehrskonto eröffnen dürfen? Geschickter wäre eine Lösung, bei der die Geschäftsbanken Sondervermögen anbieten, die vollständig in Reserven bei der Notenbank investiert sind. Kunden könnten Anteile an diesen Sondervermögen erwerben und damit bezahlen. Sollten allerdings Interessenkonflikte die Geschäftsbanken davon abhalten, derartige Sondervermögen anzubieten, dann müsste die Zentralbank den ersten Schritt tun.
Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis elektronisches Notenbankgeld allgemein zugänglich wird. Seine Einführung ist zu begrüssen. Sie sollte aber weder von der Abschaffung des Bargelds noch von einem Verbot der Sichteinlagen bei Banken begleitet werden.
©KOF ETH Zürich, 17. Jun. 2016