Die Diskussion über die Unternehmenssteuer ist häufig von der Ansicht einer künstlichen Gegnerschaft geprägt, der darin bestehen es den Unternehmen beziehungsweise «der Wirtschaft», die angeblich im Widerspruch zu den Privatpersonen stehen, heimzuzahlen. Die Polemik wurde jüngst mit der Anprangerung multinationaler Unternehmen, die legale Mittel einsetzen, um ihre Steuern in Hochsteuer-Ländern zu minimieren, angeheizt. Das aktuelle Projekt der OECD und der G20 gegen «die Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung» bezweckt, diese Art von Steueroptimierung auszumerzen. Solche Reaktionen gehen von der Annahme aus, dass die Besteuerung von Unternehmen eine gute Sache sei. Diese Annahme entbehrt aber in Wirklichkeit jeder Grundlage. Eine neue Studie von Pierre Bessard und Fabio
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Die Diskussion über die Unternehmenssteuer ist häufig von der Ansicht einer künstlichen Gegnerschaft geprägt, der darin bestehen es den Unternehmen beziehungsweise «der Wirtschaft», die angeblich im Widerspruch zu den Privatpersonen stehen, heimzuzahlen. Die Polemik wurde jüngst mit der Anprangerung multinationaler Unternehmen, die legale Mittel einsetzen, um ihre Steuern in Hochsteuer-Ländern zu minimieren, angeheizt. Das aktuelle Projekt der OECD und der G20 gegen «die Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung» bezweckt, diese Art von Steueroptimierung auszumerzen. Solche Reaktionen gehen von der Annahme aus, dass die Besteuerung von Unternehmen eine gute Sache sei. Diese Annahme entbehrt aber in Wirklichkeit jeder Grundlage.
Eine neue Studie von Pierre Bessard und Fabio Cappelletti, Direktor und assoziierter Forscher am Liberalen Institut, im Auftrag des «Institut de Recherches Economiques et Fiscales» (IREF) bringt gängige Vorurteile ins Wanken, indem sie uns verdienstvollerweise daran erinnern, dass Firmen in erster Linie aus Menschen bestehen. Ihre Besteuerung belastet in Wirklichkeit nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Angestellten und die Konsumenten. Die Analyse dreht sich hauptsächlich um die Gewinnsteuer, doch erwähnen die Autoren auch, dass weitere Abgaben die Unternehmenstätigkeit belasten (in den OECD-Ländern macht die Gewinnsteuer selten mehr als 10 Prozent aller Abgaben aus): Grundstücksteuern, Sozialabgaben, aber auch Abgaben auf natürliche Personen in Verbindung mit Unternehmen wie Löhne, Dividenden und Zinsen oder in Verbindung mit der Wertschöpfung, wie die Mehrwertsteuer.
Die Autoren untersuchen weiter den moralischen Status der Unternehmenssteuer, wobei sie sich auf jene zwei Kriterien berufen, die gemeinhin zur Begründung von Steuern vorgebracht werden, nämlich einerseits den Grundsatz des Vorteils durch die geleisteten staatlichen «Services publics», andrerseits den der Zahlungsfähigkeit. Gemäss dem ersten Grundsatz bezahlen die Unternehmen ihren angemessenen Anteil für die vom Staat erbrachten Dienstleistungen. Gemäss dem zweiten Grundsatz liesse sich das Unternehmen mit einem Individuum vergleichen, das proportional zu seinen Einnahmen (oder gar progressiv, wenn es wohlhabend ist) Steuern bezahlt. Beide Grundsätze sind aber unbegründet, denn Unternehmen an sich sind keine Individuen, sondern vielmehr Vertragsverknüpfungen zwischen Individuen. Der vom «Unternehmen» geschaffene Wert wird ja früher oder später in Form von Dividenden, Lohnzahlungen, Zinsen, Zahlungen an Lieferanten usw. an Individuen übertragen, die ihrerseits bereits Einkommenssteuern bezahlen.
Wenn Gewinnsteuern schon ungerecht sind, sind sie dann wenigstens durch ihre Wirksamkeit gerechtfertigt? Die Autoren stellen dies stark in Zweifel. Von Überlegungen des Wirtschaftsklassikers Frédéric Bastiat über «Was von der Wirtschaftspolitik man sieht, und was nicht» ausgehend, weisen Bessard und Cappelletti auf die versteckten Kosten der Verzerrungen hin, die sich aus der Mehrfachbesteuerung der Wertschöpfung ergeben. In der Tat sind diese der Wohlfahrt abträglich. Der negative Anreiz einer zu hohen Steuerlast schadet der ganzen Wirtschaft. Ein weiterer Nachteil sind die Kosten der Steuervermeidung, wodurch weniger Ressourcen in wohlfahrtsfördernde produktive Aufgaben gehen.
Dazu gibt es verzerrende Ausnahmen bei der Unternehmenssteuer. Einzelne Firmen werden steuerlich bevorzugt, weil sie klein sind oder in Schwierigkeiten stecken. Der davon ausgehende «Sog» führt zu Anfragen nach Bevorzugung aus unterschiedlichen Gründen, was nicht nur zu Verzerrungen zwischen verschiedenen Branchen und Unternehmern führt, sondern auch zu haufenweise völlig unproduktiver Lobbying-Aktivitäten, die Ressourcen aufzehren und das wirtschaftliche Wohlergehen beeinträchtigen.
Zu guter Letzt zeigen die Autoren auf, dass Unternehmenssteuern weder gerechtfertigt noch wirksam sind. Der Wirtschaft und damit jedem einzelnen Bürger ginge es viel besser ohne sie.
Download Studie (auf der IREF-Website):
Taxing corporations: why it is not only bad, but unjust
(20 Seiten, PDF)
12. September 2016