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Für die Entpolitisierung des Wohneigentums

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Heute bleibt in der Schweiz vor allem das fiktive Einkommen des «Eigenmietwerts» einer Immobilie ein Ärgernis. Demnach soll es vor allem um eine «Gleichbehandlung» von Eigentümern und Mietern nach dem «Leistungsfähigkeitsprinzip» gehen. Diese bürokratische Argumentation unterstellt auf aberwitzige Weise, dass dem Eigentümer einer Liegenschaft grundsätzlich keine Wohnkosten anfallen, während der Mieter offensichtlich die Mietkosten zu tragen hat. Diese Sichtweise ignoriert jedoch in krassester Weise den Faktor Zeit: Tatsächlich musste zu einem bestimmten Zeitpunkt der Eigentümer einer Immobilie die Wahl getroffen haben, Kapital für den Erwerb einer Immobilie anzusammeln und auszugeben. Wohneigentum wird zudem oft aufgrund eines bestehenden oder erwarteten Einkommens erworben. Der

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Heute bleibt in der Schweiz vor allem das fiktive Einkommen des «Eigenmietwerts» einer Immobilie ein Ärgernis. Demnach soll es vor allem um eine «Gleichbehandlung» von Eigentümern und Mietern nach dem «Leistungsfähigkeitsprinzip» gehen. Diese bürokratische Argumentation unterstellt auf aberwitzige Weise, dass dem Eigentümer einer Liegenschaft grundsätzlich keine Wohnkosten anfallen, während der Mieter offensichtlich die Mietkosten zu tragen hat.

Diese Sichtweise ignoriert jedoch in krassester Weise den Faktor Zeit: Tatsächlich musste zu einem bestimmten Zeitpunkt der Eigentümer einer Immobilie die Wahl getroffen haben, Kapital für den Erwerb einer Immobilie anzusammeln und auszugeben. Wohneigentum wird zudem oft aufgrund eines bestehenden oder erwarteten Einkommens erworben. Der Eigentümer hätte dieses Einkommen (und das daraus entstehende Kapital) auch zu anderen Zwecken einsetzen können — und weiter eine Wohnung mieten können. Der Erwerb einer Immobilie spiegelt also allein die Präferenzen des Betroffenen wider. Gleiches gilt für das Mieten: Das Mieten einer Immobilie ist mit Vorteilen wie etwa einer höheren Mobilität und Flexibilität oder tieferen Transaktionskosten verbunden. Der Kauf einer Immobilie ist in jedem Fall mit erheblichen — zum Teil zeitlich versetzten — Kosten verbunden.

Von einer «Gleichbehandlung» kann also im Falle der Eigenmietwertbesteuerung keine Rede sein. Vielmehr geht es hier um eine Diskriminierung, wohl aus dem historisch gewachsenen ideologischen Grund, dass Eigentümer notwendigerweise wohlhabender sein müssen als Mieter und daher fast grenzenlos zur Kasse gebeten werden dürfen, stellt LI-Direktor Pierre Bessard in «Der Zürcher Hauseigentümer» fest.

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Ärgernis Eigenmietwert: Für die Entpolitisierung des Wohneigentums

(2 Seiten, PDF)

19. Januar 2017

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