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Das Potential privater Gebietskörperschaften

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Ein Dienstleister, der sich darauf konzentriert, Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum zu bieten, und der Sicherheits- und Rettungskräfte, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung umfasst, würden wohl viele gegenüber den aufgeblähten, gefrässigen und in sämtliche Lebensbereiche eingreifenden Wohlfahrtsstaaten bevorzugen. Ein solcher Dienstleister verspräche eine höhere Lebensqualität und Rechtssicherheit, unter anderem auch deshalb, weil seine Dienstleistungen auf freiwillig eingegangenen Verträgen basieren. Das Projekt freier Privatstädte ist heute eine Geschäftsidee, die vielerorts Anklang findet. Im Rahmen des LI-Gesprächs vom 11. Juni wurde der aktuelle Stand der Dinge vertieft diskutiert. In seiner Einführung machte LI-Vizedirektor Olivier Kessler

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Ein Dienstleister, der sich darauf konzentriert, Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum zu bieten, und der Sicherheits- und Rettungskräfte, einen Rechts- und Ordnungsrahmen sowie eine unabhängige Streitschlichtung umfasst, würden wohl viele gegenüber den aufgeblähten, gefrässigen und in sämtliche Lebensbereiche eingreifenden Wohlfahrtsstaaten bevorzugen. Ein solcher Dienstleister verspräche eine höhere Lebensqualität und Rechtssicherheit, unter anderem auch deshalb, weil seine Dienstleistungen auf freiwillig eingegangenen Verträgen basieren. Das Projekt freier Privatstädte ist heute eine Geschäftsidee, die vielerorts Anklang findet. Im Rahmen des LI-Gesprächs vom 11. Juni wurde der aktuelle Stand der Dinge vertieft diskutiert.

In seiner Einführung machte LI-Vizedirektor Olivier Kessler darauf aufmerksam, dass heute praktisch sämtliche gesellschaftlichen Konflikte ein und derselben Ursache entstammten: Nämlich der Tatsache, dass einige Menschen anderen ihren Willen aufzwingen, indem sie sich des Gewaltmonopols des Staates bedienen. Diese Beeinträchtigung oder Verhinderung, sein Leben nach eigenen Präferenzen und Bedürfnissen zu gestalten, führe zu suboptimalen Ergebnissen. Vielversprechend erscheine es, wenn verschiedene territoriale Anbieter im Sinne der Gegenseitigkeit um die Gunst der Kunden weibelten und auf Basis freiwillig geschlossener Verträge klar umrissene Leistungen und Pflichten festgehalten würden. Es stelle sich jedoch die Frage, wie solche Märkte für das Zusammenleben implementiert werden könnten in einer von hauptsächlich etatistischen Nationalstaaten dominierten Welt. Eine Möglichkeit sei es, die Nationalstaaten von innen her mit liberalen Reformen auf diesen Kurs zu bringen, wobei dies grosse Arbeit erfordere, um das bestehende Meinungsklima entsprechend zu beeinflussen und um demokratische Mehrheiten für diese Ideen zu gewinnen. Eine andere Variante wäre es, alternative Organisationsformen innerhalb der bestehenden Ordnung zu erkunden.

Über aktuelle Entwicklungen des Ansatzes freier Privatstädte berichtete zuerst Titus Gebel, Unternehmer und Inhaber von Free Private Cities Inc.. Besonders ein Projekt an attraktiver Lage in einem Land Mittelamerikas nehme zurzeit sehr konkrete Formen an. Dieses Land habe sich ein Gesetz gegeben und damit eine Möglichkeit geschaffen, Sonderwirtschaftszonen zu errichten, die über weitgehende Autonomie verfügten. Dieses Gesetz ermögliche Betreibern von Privatstädten ein eigenes Zivil- und Wirtschaftsrecht, eigene Streitschlichtungsorgane wie Gerichte, Strafverfolgung durch eine eigene Polizei, ein eigenes Steuerregime inklusive Zollhoheit, sowie die Möglichkeit, eigene Regulierungen zu erlassen im Bereich Soziales, Arbeitsmarkt und Umwelt. Zur Wahrung der Sicherheit werde die Stadt private Sicherheitsfirmen beiziehen, weil diese einen Ruf zu verlieren hätten und es daher wahrscheinlich erscheine, dass diese ihre Arbeit gut machen werden. Ab dem Jahr 2019 werde man in die autonome Privatzone übersiedeln können. Ziel der privaten Stadtbetreiber sei es, in 10 Jahren eine Bevölkerung von 100 000 und ein BIP pro Kopf von USD 10 000 zu erreichen und in 30 Jahren eine Bevölkerung von 2 Millionen bei einem BIP pro Kopf von USD 25 000, womit sie einen massiven Mehrwert auch für die lokale Bevölkerung schaffen würden. Diese Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen: Der Stadtstaat Singapur habe 1960 noch ein BIP pro Kopf von rund USD 5 000 und konnte diesen Wert dank einer liberalen Wirtschaftspolitik auf über USD 20 000 im Jahr 1990 und auf über USD 50 000 im Jahr 2010 steigern. Die Akzeptanz herkömmlicher Staaten für freie Privatstädte als disruptive Technologie auf dem Markt des Zusammenlebens beruht letztlich auf diesem wirtschaftlichen Erfolg.

Anschliessend ging Prof. David Dürr, Wirtschaftsanwalt und Notar sowie Titularprofessor an der Universität Zürich, in Anbetracht der möglichen Entwicklung, dass sich solche freie Privatstädte weltweit etablieren könnten, auf die folgende Frage ein: Ist eine Rechtsordnung auch ohne Staat denkbar oder braucht es zur Aufrechterhaltung einer Grundstabilität letztlich doch einen hoheitlichen Rahmen? Dazu sei folgende Überlegung wichtig: Recht werde nicht erfunden oder von einem Gesetzgeber normativ in eine Welt «hineingebracht», in der vorher nichts war und in der ohne diese erlassenen Gesetze ein Hobbesscher Zustand des Chaos und der nackten Gewalt herrschte. Vielmehr gebe es Gesetze bereits, nämlich im Sinne von Verhaltensgesetzmässigkeiten. Es handle sich also bei der Verschriftlichung von Recht nicht um eine Gesetz-«Gebung», sondern um eine Gesetz-«Findung» — abgeleitet aus bewährten Verhaltensregeln. Töten und stehlen sei nicht deshalb verboten, weil es im Gesetz stehe, sondern es stehe im Gesetz, weil es verboten sei. Trotzdem habe sich leider die Ansicht durchgesetzt, dass das einzige Rechtskriterium nur noch dasjenige sei, was im Gesetz stehe, was häufig zu Absurditäten und im Extremfall zu Tragödien wie etwa dem im Jahr 1935 in Deutschland erlassenen Rassengesetz geführt habe. Es gelte sich insbesondere in freien Privatstädten wieder auf den wichtigen Grundsatz zurückzubesinnen, dass Gesetze nicht «gegeben» werden, sondern aus einem möglichst geschickten Umgang mit Verhaltensgesetzmässigkeiten zu ergründen seien. Dieser geschickte Umgang dürfe dabei nicht monopolisiert werden, sondern müsse einem unregulierten Markt überlassen werden, damit sich letztlich die bewährtesten Normen durchsetzen könnten. Freiwillige Zustimmung in Form von Verträgen sei deshalb ein Schlüsselelement, um zu einer möglichst gerechten Ordnung zu gelangen.

Die darauf folgende Diskussion widmete sich unter anderem der Frage, wie solche freien Privatstädte ausgestaltet sein sollten. Die Präferenzen der Menschen seien letztlich sehr unterschiedlich. Eine freie Privatstadt könne durchaus ein Ort der maximalen Freiheiten sein, in welchem der Betreiber lediglich einen kleinen vertraglich festgelegten Betrag verlange, um Sicherheit und Streitschlichtung sicherzustellen und alles Weitere der freien Wahl der Bürger überlassen sei. Es spreche aber nichts dagegen, dass andere Betreiber freier Privatstädte striktere Regulierungen erlassen und hohe Steuern erheben, um einen Umverteilungsstaat zu unterhalten. Selbst kommunistische Formen des Zusammenlebens seien denkbar, solange Menschen sich auf freiwilliger Basis diesen Regeln unterwerfen möchten. Dadurch würde ein echter Markt für das Zusammenleben entstehen, wobei die Leute ihren Präferenzen und Bedürfnissen entsprechend jene Formen auswählen könnten, die ihnen am ehesten entsprächen. Ein solcher Markt würde das Konfliktpotenzial auf der Welt wesentlich eindämmen und zu einer friedlicheren Weltordnung beitragen.

Mehr zum Thema:

Das neu erschienene Buch von Dr. Titus Gebel:
«Freie Privatstädte — Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt»

LI-Gespräch vom 7. Juni 2017:
«Private Städte als Zukunftsalternative»

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