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Strukturierte Produkte besser investierbar für Pensionskassen

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Strukturierte Produkte sind jetzt auch genug kostentransparent für Schweizer Pensionskassen. (Bild: Shutterstock.com/Tero Vesalainen) Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge anerkennt das Kostentransparenz-Konzept des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte. Ein Strukturiertes Produkt gilt somit als kostentransparent, wenn die vereinbarten Kostenangaben den Schweizer Pensionskassen zur Verfügung gestellt werden.Strukturierte Produkte galten bisher bei vielen Pensionskassen als kostenintransparente und damit wenig attraktive Anlageprodukte. Jetzt konnte der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) den Durchbruch in der Transparenz-Diskussion mit der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) vermelden. Das umfassende

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Strukturierte Produkte besser investierbar für Pensionskassen
Strukturierte Produkte sind jetzt auch genug kostentransparent für Schweizer Pensionskassen. (Bild: Shutterstock.com/Tero Vesalainen)

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge anerkennt das Kostentransparenz-Konzept des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte. Ein Strukturiertes Produkt gilt somit als kostentransparent, wenn die vereinbarten Kostenangaben den Schweizer Pensionskassen zur Verfügung gestellt werden.

Strukturierte Produkte galten bisher bei vielen Pensionskassen als kostenintransparente und damit wenig attraktive Anlageprodukte. Jetzt konnte der Schweizerische Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) den Durchbruch in der Transparenz-Diskussion mit der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) vermelden. Das umfassende Kostentransparenz-Konzept des SVSP erfülle die Anforderungen der Weisung «W-02/2103 Ausweis der Vermögensverwaltungskosten» und sei von der OAK BV am 21. November 2019 genehmigt worden. Ein Strukturiertes Produkt gelte somit als kostentransparent, wenn die vereinbarten Kostenangaben den Schweizer Pensionskassen zur Verfügung gestellt werden. Die «Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von Strukturierten Produkten» für Emittenten von Strukturierten Produkten werde es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, die Kosten von Strukturierten Produkten in der Betriebsrechnung zu erfassen.

Die Richtlinie basiert auf der Berechnung und Offenlegung der Produktkosten gemäss der europäischen Verordnung für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs-Verordnung). Sie hält die Anforderungen an die Berechnung und Darstellung der Kosten von Strukturierten Produkten fest, welche den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen angeboten werden. Grundsätzlich werden Angaben zu den drei Kategorien «einmalige Kosten», «wiederkehrende Kosten» und «Nebenkosten» ausgewiesen.

Emittenten, die Pensionskassen Strukturierte Produkte anbieten, verpflichten sich, der Vorsorgeeinrichtung beim Erwerb eines Strukturierten Produktes ein aktuelles PRIIPs-KID zur Verfügung zu stellen. Zudem stellt der Emittent tagesaktuelle Kostenangaben auf der Website des SVSP bereit, welche für die Vorsorgeeinrichtung kostenlos zugänglich sind.

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