Tilp erklärte, man werfe Daimler vor, kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Der Autobauer habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen sowie die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht hat. Zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 sei der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen. Die dadurch erlittenen Schäden seien Gegenstand der jetzigen Klagen. Bisher fordern Investoren des Autobauers VW nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) Schadenersatz in Milliardenhöhe für Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs. Anleger werfen dem Management des Volkswagens-Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE
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Tilp erklärte, man werfe Daimler vor, kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Der Autobauer habe die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen sowie die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht hat. Zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 20. Juni 2018 sei der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro gefallen. Die dadurch erlittenen Schäden seien Gegenstand der jetzigen Klagen.
Bisher fordern Investoren des Autobauers VW nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) Schadenersatz in Milliardenhöhe für Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs. Anleger werfen dem Management des Volkswagens-Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekanntgewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Dieser milliardenschwere Anlegerprozess kam bisher nur schleppend voran.
Auch Daimler muss sich mit Abgas-Vorwürfen auseinandersetzen. Ein zentraler Streitpunkt hier: sogenannte Temperaturfenster, innerhalb derer die Reinigung zur Schonung von Motorbauteilen heruntergefahren werden darf. Weil es dabei rechtliche Grauzonen gibt, klagen auch viele Kunden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 gegen insgesamt mehrere Hunderttausend Daimler-Fahrzeuge Rückruf-Bescheide wegen einer unzulässigen Abgastechnik erlassen.
Daimler erklärte auf Anfrage: "Wir halten die uns bekannten Klagen für unbegründet und werden uns gegen die Vorwürfe mit allen juristischen Mitteln verteidigen - gegebenenfalls auch in einem etwaigen Musterverfahren." Ein solches Musterverfahren könnte - ähnlich wie im Fall VW - Bewegung in die juristischen Streits zwischen dem Autobauer und Aktionären bringen. Im Kern geht es bei einem Musterverfahren darum, zentrale Rechtsfragen sämtlicher Fälle bereits vorab von der nächsthöheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen.
Im Fall Daimler hat das Landgericht Stuttgart nach der Bekanntmachung eines ersten Musterverfahrensantrags im Bundesanzeiger Ende vorvergangenen Jahres 25 weitere Anträge erhalten. In diesen hätten sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite "umfangreiche und komplexe Feststellungsziele formuliert", sagte die Sprecherin. Die zuständige Zivilkammer des Gerichts berate derzeit über den weiteren Fortgang. Letztlich müsste sich das Landgericht mit einem Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Stuttgart wenden.
Die Kanzlei Tilp zeigte sich zuversichtlich. Man habe alle formellen Voraussetzungen für ein Musterverfahren nach dem KapMug geschaffen und erwarte, dass es noch vor der Sommerpause beginnen könne. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben auch für zahlreiche private Anleger Klagen gegen Daimler eingereicht. Zudem liefen Gespräche mit weiteren institutionellen Klägern, bei denen es um Schäden in dreistelliger Millionenhöhe gehe, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp der "Wirtschaftswoche". "Es werden im laufenden Jahr weitere Klagen hinzukommen. Die Gesamtschadenssumme unserer Klagen dürfte 2020 auf 1,8 Milliarden Euro steigen."/mbr/DP/mis
(AWP)