Am Freitag ordnete der Bundesrat an, dass an Schweizer Schulen bis am 4. April kein Unterricht stattfindet. Die Schweizer Unternehmen reagierten unterschiedlich auf diesen Erlass; das zeigte eine Stichprobe bei Grossunternehmen. Die Migros gewährt Mitarbeitenden einen Anspruch auf Freistellung, inklusive Lohnfortzahlung, von bis zu drei Tagen. Diese Freistellung soll ihnen genügend Zeit einräumen, um eine Kinderbetreuung zu organisieren, teilte eine Migros-Sprecherin auf Anfrage mit. Weitere Massnahmen sollen in den nächsten Tagen kommuniziert werden. Auch bei Coop können die Angestellten maximal drei Tage zu Hause bleiben für die Betreuung ihrer Kinder. In schwierigen Fällen werde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht, teilte eine Mediensprecherin mit. Die UBS erhöht für Mitarbeitende,
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Am Freitag ordnete der Bundesrat an, dass an Schweizer Schulen bis am 4. April kein Unterricht stattfindet. Die Schweizer Unternehmen reagierten unterschiedlich auf diesen Erlass; das zeigte eine Stichprobe bei Grossunternehmen.
Die Migros gewährt Mitarbeitenden einen Anspruch auf Freistellung, inklusive Lohnfortzahlung, von bis zu drei Tagen. Diese Freistellung soll ihnen genügend Zeit einräumen, um eine Kinderbetreuung zu organisieren, teilte eine Migros-Sprecherin auf Anfrage mit. Weitere Massnahmen sollen in den nächsten Tagen kommuniziert werden.
Auch bei Coop können die Angestellten maximal drei Tage zu Hause bleiben für die Betreuung ihrer Kinder. In schwierigen Fällen werde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht, teilte eine Mediensprecherin mit.
Die UBS erhöht für Mitarbeitende, die kein Homeoffice machen können, die für die Betreuung von Kindern vorgesehenen bezahlten Freitage auf 5 Arbeitstage. In Absprache mit den Vorgesetzen kann sie auf 10 Arbeitstage verlängert werden.
Noch weiter geht die Credit Suisse. Sie ermöglicht ihren Mitarbeitern bezahlten Urlaub bis Mitte April. Allerdings nur in Situationen, wo die betroffenen Mitarbeiter von zuhause nicht arbeiten können.
ra/
(AWP)