Das Verbot gilt seit Freitag um 10 Uhr und vorläufig bis mindestens 15. März, dem Sonntag in zwei Wochen. Der Bundesrat hat es am Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen. Vorbehalt für kleinere Anlässe Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen. "Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten", begründete Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern das Verbot. "Oberste Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung." Das Verbot stützt sich auf das Epidemiegesetz. Dieses lässt "besonderen Lagen" zu, dass der Bund von
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Das Verbot gilt seit Freitag um 10 Uhr und vorläufig bis mindestens 15. März, dem Sonntag in zwei Wochen. Der Bundesrat hat es am Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen.
Vorbehalt für kleinere Anlässe
Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen.
"Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten", begründete Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern das Verbot. "Oberste Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung."
Das Verbot stützt sich auf das Epidemiegesetz. Dieses lässt "besonderen Lagen" zu, dass der Bund von den Kantonen Kompetenzen übernimmt und Massnahmen anordnen kann, darunter Veranstaltungsverbote. Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist eine Premiere.
"Herausfordernd"
Die aktuelle Situation sei für die Kantone "herausfordernd", sagte Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Sie argumentierte mit der Koordination. Die Kantone wollten eine gemeinsame Linie, um kohärent gegen das Virus vorzugehen.
Für finanzielle Schäden wegen des Verbots muss der Bund nicht haften. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel, sagte Berset.
Das Verbot gilt nicht für grosse Bahnhöfe voller Menschen, volle Züge, Skiorte oder grosse Bürogebäude. Dort hätten die Menschen mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich mit den empfohlenen Hygienemassnahmen zu schützen, wird die Unterscheidung begründet.
Zwölf positive Tests
Bis Freitag wurden in mehreren Kantonen der Schweiz insgesamt zwölf Personen positiv auf das neue Virus Sars-CoV-2 getestet. Die Zahlen gab das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt. Mehr als hundert Personen befinden sich in Quarantäne. Von einer hohen Dunkelziffer gehen die Schweizer Behörden nicht aus.
Im Gegensatz zu Italien oder Deutschland lässt sich bei den zurzeit bekannten Schweizer Fällen nachvollziehen, wo die Betroffenen sich angesteckt haben.
Laut Daniel Koch, Leiter Abteilung übertragbare Krankheiten im BAG, werden "so lange es geht" jene Personen mit Symptomen getestet, bei denen ein "glaubhafter Grund" für eine mögliche Ansteckung vorliegt. Alleine seit Donnerstag habe sich die Zahl der Tests verdoppelt. Die Tests zahlen die Krankenkassen.
Patient Nummer eins verlässt Spital
Neue bestätigte Infektionen meldeten am Freitag die Kantone Zürich, Basel-Landschaft und Genf. Bei den allermeisten Fällen rührt die Ansteckung von einem Aufenthalt in Norditalien und namentlich in Mailand her.
Im Kanton Zürich ist ein 45-Jähriger betroffen, sein enges Umfeld ist in Quarantäne. Er ist der zweite Fall in Zürich. Im Kanton Basel-Landschaft tauchte der erste Fall auf. Es handelt sich um einen 23-jährigen Mann. Er ist der Partner der jungen Kinderbetreuerin, die am Vortag in Basel-Stadt positiv getestet worden war.
In Genf wurden ein 55-jähriger Italiener und ein junges Mädchen positiv getestet. Da der Italiener im Grossraumbüro einer internationalen Organisation arbeitet, mussten sich seine Bürokollegen einer Befragung unterziehen und teilweise in Quarantäne.
Der erste in der Schweiz wegen des Coronavirus an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankte Patient konnte das Spital in Lugano unterdessen verlassen. Der 70-Jährige hatte sich ebenfalls in Norditalien angesteckt.
Keine Fasnacht, kein Autosalon, kein Santana ...
Das Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Personen trifft die kulturellen und sportlichen Veranstalter hart. Bisher abgesagt wurden unter anderem die Basler Fasnacht, der Genfer Autosalon sowie die Fussballspiele sämtlicher Ligen von diesem Wochenende. Die Eishockeyspiele der obersten Liga finden vor leeren Rängen statt.
In Basel fallen dem Verbot alle Veranstaltungen der Fasnacht zum Opfer: Morgenstreich, Umzug, Veranstaltungen mit Schnitzelbänken, Guggenkonzerte, alles verboten. Die in Bern seit Donnerstag laufende Fasnacht wurde abgebrochen.
Die grösseren Anlässe der Zürcher Fasnacht sind gestrichen. Die Narren im Glarnerland müssen ohne Sternmarsch und Umzug auskommen. Der schaurig-feurige Chienbäse-Umzug in Liestal BL findet ebenfalls nicht statt. Neben dem Autosalon, den letztes Jahr 600'000 Interessierte besuchten, ist auch die Gartenmesse Giardina in Zürich abgesagt.
Die von einigen TV-Sendern übertragene Verleihung der Swiss Music Awards sollte am Freitagabend im KKL Luzern vor einer reduzierten Gästezahl stattfinden.
Die Konzertveranstalter liessen wissen, dass sie bemüht seien, Konzerte zu verschieben und nicht abzusagen. Das gilt etwa für Peter Maffay, der am 11. März im Zürcher Hallenstadion auftreten sollte oder für Santana am 15. März. Für diese Konzerte gibt es keine Rückerstattung der Tickets. Verschiebedaten sollen folgen.
Das Zürcher Opernhaus wollte am 14. März eigentlich das 20. Jubiläum des Opernballs feiern. Dieses wird nun auf das nächste Jahr verschoben. Darüber hinaus will das Opernhaus "bis auf weiteres" alle Veranstaltungen wie geplant durchführen.
Die Gastronomiebetriebe könnten ihren ordentlichen Betrieb aufrecht erhalten. Die Landesregierung appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung.
(AWP)