Sie hat sämtlichen Bundesbeschlüssen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die WAK einen Antrag ab, die Beratung des Geschäfts zu sistieren, bis der Eidgenössische Datenschützer angehört worden ist. Eine Minderheit wird dem Nationalrat beantragen, nicht auf die Bundesbeschlüsse einzutreten. Dabei geht es um die Staaten Albanien, Aserbaidschan, Brunei, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei, Vanuatu und Oman. Falls das Parlament zustimmt, soll der AIA mit diesen Ländern 2020 eingeführt werden. Ein erster Datenaustausch ist für 2021 geplant. Zuvor will der Bundesrat noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen des
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Sie hat sämtlichen Bundesbeschlüssen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die WAK einen Antrag ab, die Beratung des Geschäfts zu sistieren, bis der Eidgenössische Datenschützer angehört worden ist.
Eine Minderheit wird dem Nationalrat beantragen, nicht auf die Bundesbeschlüsse einzutreten. Dabei geht es um die Staaten Albanien, Aserbaidschan, Brunei, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei, Vanuatu und Oman.
Falls das Parlament zustimmt, soll der AIA mit diesen Ländern 2020 eingeführt werden. Ein erster Datenaustausch ist für 2021 geplant. Zuvor will der Bundesrat noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen des AIA-Standards erfüllt werden. Der bisherige Prüfmechanismus soll auch auf die neuen AIA-Partnerstaaten angewendet werden.
Austausch ab Herbst
Die WAK hat auch den Prüfbericht zu 33 Partnerstaaten zur Kenntnis genommen, mit welchen im Herbst 2019 erstmals Daten ausgetauscht werden sollen. Ein Teil der Kommission wollte dem Bundesrat im Rahmen der Konsultation empfehlen, keine Daten mit den betroffenen Staaten auszutauschen.
Die WAK lehnte das aber mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Obschon sie bei gewissen Ländern Fragezeichen habe, erachte sie die im Bericht aufgeführten Garantien als ausreichend, schreibt die Kommission. Ausserdem habe sich bisher keine betroffene Person gegen den Datenaustausch gewehrt.
Russland und China
Gemäss dem Bericht des Bundesrates haben acht Staaten den Aktionsplan zur Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht umgesetzt hätten. Sie müssen der Schweiz Informationen liefern, bekommen vorläufig aber keine aus der Schweiz.
Die geforderten Kriterien erfüllen aber alle geprüften Partnerstaaten. Zu diesen gehören auch Russland und China. Die Menschenrechtssituation in einem Partnerstaat wird nicht beurteilt. Hingegen prüfte der Bundesrat, ob betroffene Personen im Zusammenhang mit den ausgetauschten Informationen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.
(AWP)