Die Ergänzung des Obligationenrechts geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das ab, weshalb ihm die Rechtskommission nun eine Gesetzesänderung vorlegt. Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden. Eine Minderheit will darauf verzichten. Eine andere Minderheit beantragt, dass die Informationspflicht vor jeder Vertragsverlängerung angewendet werden soll. (AWP)
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Die Ergänzung des Obligationenrechts geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das ab, weshalb ihm die Rechtskommission nun eine Gesetzesänderung vorlegt.
Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.
Eine Minderheit will darauf verzichten. Eine andere Minderheit beantragt, dass die Informationspflicht vor jeder Vertragsverlängerung angewendet werden soll.
(AWP)