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Khan-Affäre – Thiam darf wohl CS-Chef bleiben

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Eine interne Untersuchung entlaste den 57-jährigen Manager, schreibt die "SonntagsZeitung" ohne Angaben von Quellen. In den vergangen Wochen wurde bekannt, dass die Bank die Ex-Geschäftsleitungsmitglieder Iqbal Khan und Peter Goerke beschatten liess. Dem Zeitungsbericht zufolge lieferten die bisherigen Untersuchungsergebnisse der Anwaltskanzlei Homburger keinen Hinweis, dass Thiam von der Beschattungsaffäre gewusst habe. Die CS will am Montag über die Ergebnisse ihrer Abklärungen informieren. Die Zeitung schriebt, die Untersuchung habe ergeben, dass die ehemalige Nummer zwei der Bank, Pierre-Olivier Bouée, nicht die Wahrheit gesagt habe. Zudem sei eine Rechnung für die 15'000 Franken teure Überwachung des ehemaligen Personalchefs Peter Goerke unter irreführenden Bezeichnungen verbucht

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Eine interne Untersuchung entlaste den 57-jährigen Manager, schreibt die "SonntagsZeitung" ohne Angaben von Quellen. In den vergangen Wochen wurde bekannt, dass die Bank die Ex-Geschäftsleitungsmitglieder Iqbal Khan und Peter Goerke beschatten liess. Dem Zeitungsbericht zufolge lieferten die bisherigen Untersuchungsergebnisse der Anwaltskanzlei Homburger keinen Hinweis, dass Thiam von der Beschattungsaffäre gewusst habe.

Die CS will am Montag über die Ergebnisse ihrer Abklärungen informieren. Die Zeitung schriebt, die Untersuchung habe ergeben, dass die ehemalige Nummer zwei der Bank, Pierre-Olivier Bouée, nicht die Wahrheit gesagt habe. Zudem sei eine Rechnung für die 15'000 Franken teure Überwachung des ehemaligen Personalchefs Peter Goerke unter irreführenden Bezeichnungen verbucht worden. Bouée, dessen Abgang schon Anfang Oktober verkündet wurde, werde die Bank unehrenhaft verlassen. Er dürfte das vier Millionen Franken schwere Bonus-Aktienpaket nicht erhalten.

CS-Präsident Urs Rohner soll die Bank wie geplant 2021 verlassen. Auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) untersucht die Affäre. Sie setzte einen Aufpasser bei der Grossbank ein. Dieser prüft aufsichtsrelevante Fragen in Bezug auf die Beschattungsaktivitäten, das Informationsverhalten sowie die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln. Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft, ob sich jemand in Zusammenhang mit der Überwachung von Khan strafrechtlich fehlverhalten hat. Dieser erstattete im September Anzeige wegen Nötigung und Drohung.

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